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Weitere Untersuchungen laufen AfD muss wegen Spenden 400.000 Euro Strafe zahlen

Die AfD hat es kommen sehen und stattliche Rücklagen gebildet. Nun hat sie es Schwarz auf Weiß: Die Rechtspopulisten sollen wegen illegaler Parteispenden mehr als 400.000 Euro Strafe zahlen. Doch es könnte vielleicht sogar noch dicker kommen.

16.04.2019, 17:58

Berlin (dpa) - Die Großzügigkeit ihrer mysteriösen Gönner kommt die AfD teuer zu stehen: Wegen der Annahme illegaler Spenden muss die Partei jetzt eine Strafe von insgesamt 402.900 Euro zahlen. Das hat die Bundestagsverwaltung entschieden, wie sie mitteilte.

Konkret geht es um Hilfen der Schweizer Werbeagentur Goal AG für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Beide Politiker stehen ganz oben auf der Kandidatenliste der AfD für die Europawahl am 26. Mai. Zuerst hatten "Spiegel Online" und die "taz" über die Strafzahlung berichtet.

Die Partei teilte mit, sie werde gegen die beiden Bescheide Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Sie vertritt die Auffassung, es haben sich bei den Leistungen der Goal AG nicht um "Spenden im Sinne des Parteiengesetzes" gehandelt.

Meuthen hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nicht Illegales getan. Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen.

Meuthen hatte im März der "Welt" gesagt, er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.

Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass "diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren". In beiden Fällen sei eine Strafzahlung in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.

Meuthen sprach von einer "rechtsirrigen Position" und kündigte Widerspruch an. "Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden."

Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zukommen. Der Bundestag untersucht auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf Weidels. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind.

Außerdem hat die Bundestagsverwaltung von der Partei Auskunft über eine weitere Spende an Weidels Kreisverband in Höhe von 38.000 gefordert. Nach Recherchen von "Spiegel" und "Report Mainz" sollen hier ein Geschäftsmann aus Antwerpen, ein Pensionär aus Mülheim an der Ruhr und eine Duisburgerin als Absender genannt worden sein. Die AfD habe diese inzwischen gebeten zu bestätigen, dass sie das Geld selbst gespendet hätten und nicht im Auftrag eines Dritten.

Einer dieser angeblichen Spender taucht dem Bericht zufolge auch auf Listen mit angeblichen Finanziers der Werbekampagnen für Meuthen und Reil auf.

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