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Wegen Justitzreform Brüssel geht gegen Polen vor

Ist der polnische Rechtsstaat in Gefahr? Die EU-Kommission hat darauf eine deutliche Antwort - und leitet wegen des "Maulkorbgesetzes" ein Strafverfahren ein. Lenkt Warschau diesmal ein?

Von Von Michel Winde, dpa 29.04.2020, 15:29

Brüssel (dpa) - Im Streit um die polnischen Justizreformen verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen die Regierung in Warschau. Wegen des jüngsten Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern leitete die EU-Kommission am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein.

Es ist der vorläufige Höhepunkt in einem jahrelangen Konflikt. Kommissionsvize Vera Jourova warnte: "Das (Corona-)Virus darf die Demokratie nicht töten." Gegen Ungarn schreitet die EU-Behörde hingegen zunächst nicht ein - trotz internationaler Kritik am Notstandsgesetz der rechtsnationalen Regierung Viktor Orbans.

Eigentlich war die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen mit dem Willen angetreten, die Konflikte mit Warschau und Budapest zu entschärfen. Jourova gab sich im Ton zurückhaltender als ihr Vorgänger Frans Timmermans, unter dem vor allem die Beziehung zu Polen frostig war. Kritiker werfen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS vor, das Justizsystem seit Jahren zu ihren Gunsten umzubauen und Richter unter Druck zu setzen.

Im Januar reiste die Tschechin Jourova persönlich nach Polen und warnte eindringlich davor, das jüngste Vorhaben umzusetzen. Die PiS machte dennoch unbeirrt weiter. Nachdem Präsident Andrej Duda das Gesetz im Februar unterschrieben hatte, war es mit Jourovas Zurückhaltung vorbei. Sie sprach von einem "Flächenbombardement" auf das polnische Justizwesen.

Aus Sicht der Kommission untergräbt das Gesetz die Unabhängigkeit polnischer Richter und respektiert den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht nicht. Außerdem verletze es das Recht auf Privatsphäre sowie den Schutz persönlicher Daten. Das Gesetz sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.

Es bestehe das Risiko, dass das Gesetz "zur politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen verwendet werden" könne, sagte Jourova. Richter aus anderen EU-Staaten müssten sich jedoch auf die Unabhängigkeit polnischer Kollegen verlassen können.

Der Deutsche Richterbund begrüßte den Schritt der EU-Kommission: "Es ist ermutigend für die Richter und Staatsanwälte in Polen, dass die EU-Kommission die Demontage einer unabhängigen Justiz mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu stoppen versucht", sagte Geschäftsführer Sven Rebehn.

Die Grünen-Europaabgeordnete Terry Reintke sprach von einem überfälligen Schritt nach Monaten des erhobenen Zeigefingers. Der europapolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Michael Link, betonte: "Keine Partei, auch keine parlamentarische Mehrheit, darf sich die Gerichte untertan machen." Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley, forderte hingegen ein entschiedeneres Vorgehen: "Die Kommission sollte sofort eine einstweilige Anordnung beim EuGH auf Aussetzung des Gesetzes beantragen", sagte die SPD-Politikerin. Das "Maulkorbgesetz" füge der Unabhängigkeit polnischer Richter jeden Tag großen Schaden zu.

Die polnische Regierung hat nun zunächst zwei Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken zu reagieren. Sollte Polen im Verlauf des Verfahrens nicht einlenken, könnte die EU-Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Der EuGH entschied in dem Streit schon mehrfach im Sinne der Kommission. Zuletzt befanden die Luxemburger Richter Anfang April, dass die polnische Disziplinarkammer ihre Arbeit aussetzen müsse, weil sie möglicherweise nicht unabhängig sei. Auch wegen des Festhaltens der PiS an der Präsidentschaftswahl nächste Woche ist die EU-Kommission besorgt - geht bislang aber nicht dagegen vor. Bereits 2017 leitete sie ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen ein. Damit können einem Land bei Verstößen gegen EU-Grundrechte Stimmrechte entzogen werden.

Ein solches Verfahren läuft auch gegen Ungarn. Zusätzlich leitete die EU-Kommission mehrere Strafverfahren gegen Budapest ein, etwa wegen der restriktiven Asylpolitik oder dem Vorgehen gegen Zivilorganisationen. Wegen des jüngsten Notstandsgesetzes in der Corona-Krise will die EU-Kommission nun jedoch nicht einschreiten. Sie habe das Gesetz ausführlich analysiert und sehe im Text selbst keinen Anlass dafür, sagte Jourova am Mittwoch. Doch gebe es schon lange große Sorge unter anderem über die Gewaltenteilung in Ungarn. Deshalb werde sie die Lage sehr intensiv und "proaktiv" beobachten.