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Gerichtsbeschluss Deutschland muss IS-Anhägerin aus Syrien zurückholen

Bisher hatte das Auswärtige Amt die Rückholung der Kinder aus Syrienin in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg betont nun aber das Schutzbedürfnis der Familie.

07.11.2019, 16:19

Berlin (dpa) - Deutschland muss nach einem Berliner Gerichtsbeschluss eine Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern aus einem syrischen Lager zurückholen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verwarf die Beschwerde der Bundesregierung gegen die entsprechende, einstweilige Anordnung der Vorinstanz, wie mitgeteilt wurde. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden (Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19).

Die Deutsche war laut Gericht 2014 mit zwei der drei Kinder in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staats (IS) gereist, das dritte Kind wurde dort geboren. Das Auswärtige Amt hatte demnach die Rückholung der Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens bereits in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der Frau entgegen, da sie sich dem IS angeschlossen habe.

Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, die zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder müssten gemeinsam mit ihrer Mutter zurück, weil die Kleinen traumatisiert und zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen seien. Der Schutz des familiären Verbundes nach dem Grundgesetz habe hier Vorrang.

Zu den Sicherheitsaspekten meinte das Gericht, für eine konkrete Gefährlichkeit der Mutter habe die Bundesregierung keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können.