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Entscheidung gilt rückwirkend EuGH: Polen muss Zwangspensionierung von Richtern stoppen

Schallende Ohrfeige für Polen: Das höchste Gericht der EU erlässt im Streit um die Rechtsstaatlichkeit in dem Land eine einstweilige Anordnung. Hält sich die Regierung in Warschau daran?

Von Ansgar Haase und Natalie Skrzypczak, dpa 19.10.2018, 22:01
Das Gebäude des Obersten polnischen Gerichts. Foto: Czarek Sokolowski/AP/Illustration
Das Gebäude des Obersten polnischen Gerichts. Foto: Czarek Sokolowski/AP/Illustration AP

Luxemburg/Warschau (dpa) - Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erließ der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Die Entscheidung gilt sogar rückwirkend. Das bedeutet, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen.

Die zuständige EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta begründete die Entscheidung damit, dass die neuen polnischen Regelungen theoretisch "das Grundrecht auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht in nicht wiedergutzumachender Weise beschädigen" könnten. Deswegen müssten sie bis zu dem Urteil in dem Fall ausgesetzt werden.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heißt es in Brüssel.

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe. Sie argumentiert seit Monaten, dass ihre umstrittenen Justizreformen nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki kündigte eine genaue Analyse der Gerichtsentscheidung an. Die Mehrheit der Polen stehe hinter dem Umbau der Justiz, verteidigte er die Gesetze der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. "Die Urteile polnischer Gerichte werden oft für ungerecht gehalten", sagte er.

Auch Polens Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro wollte sich erst nach einer Analyse des EuGH-Urteils näher äußern. "Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nur so viel sagen, dass wir in der Europäischen Union sind und Polen vorhat, die Vorschriften der EU einzuhalten."

Das Warschauer Außenministerium kritisierte die EuGH-Entscheidung. Sie habe "provisorischen Charakter und wurde herausgegeben, ohne sich mit dem Standpunkt Polens auseinanderzusetzen", schrieb das Ministerium bei Twitter. Die Entscheidung bezüglich der einstweiligen Anordnung sei noch nicht endgültig, hieß es.

Im konkreten Fall geht es um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Gersdorf sagte zu der Gerichtsentscheidung: "Ich freue mich, dass jemand unsere Rechte berücksichtigt hat." Es sei allerdings unbefriedigend, dass Polens Regierung dies nicht getan habe und es erst zu einer EuGH-Klage habe kommen müssen.

Für den Fall, dass Polen die Anordnung nicht befolgt, dürfte die EU-Kommission gegen das Land im nächsten Schritt Zwangsgelder beantragen. Sie könnten sich auf einen sechsstelligen Betrag pro Tag belaufen.

Unabhängig von dem EuGH-Verfahren läuft gegen Polen derzeit auch noch ein politisches EU-Strafverfahren. Dieses kam zuletzt aber nicht voran, weil es vor allem von ost- und mitteleuropäischen Staaten kritisch gesehen wird. Das politische Strafverfahren könnte nach Artikel 7 des EU-Vertrags im letzten Schritt sogar mit einem Entzug der EU-Stimmrechte enden.