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Fragen und Antworten Allgemeine Dienstpflicht

Zurück zur Wehrpflicht? Eher nicht. Aber mehr soziales Engagement junger Menschen, etwa in der Pflege, das können sich viele vorstellen. Und auch die geplagte Bundeswehr würde profitieren. Wer kann da was dagegen haben?

Von Thomas Lanig, dpa 06.08.2018, 16:34

Berlin (dpa) - Wehrpflicht - Ersatzdienst - Zivildienst? Das war einmal. Dienstpflicht oder Freiwilligendienst? Darüber wird gerade heftig gestritten. Die Begriffe sind unübersichtlich. 2011 wurde die Wehrpflicht "ausgesetzt", damit auch der Zivildienst.

Geht es jetzt wieder einen Schritt zurück? Die Diskussion ist unübersichtlich. Und auch die Rechtslage erscheint kompliziert.

Wieso wurde die Wehrpflicht überhaupt ausgesetzt?

Es war eine der weitreichenden Entscheidungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die noch bis heute in ihrer eigenen Partei umstritten sind. 2011 wurde die 1956 in der alten Bundesrepublik eingeführte Wehrpflicht ausgesetzt. Immer weniger Rekruten wurden wegen des gesunkenen Personalbedarfs der Bundeswehr und massiver Einsparungen eingezogen, der Gleichheitsgrundsatz damit verletzt. Dazu kam die Notwendigkeit, für internationale Militäreinsätze hochqualifiziertes Personal vorzuhalten, das nicht in wenigen Monaten ausgebildet werden konnte. Aus der Bundeswehr wurde - weitgehend - eine Berufsarmee.

Was ist aus dem Zivildienst geworden?

Am Anfang hieß er "ziviler Ersatzdienst" und war Folge des Grundgesetzes: "Niemand darf gegen seinen Willen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden", heißt es dort in Artikel 4. Nach Einführung der Wehrpflicht trat 1961 das Zivildienst-Gesetz in Kraft. Im ersten Jahr gab es noch weniger als 600 Zivildienstleistende, die ein Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durchlaufen mussten. Dies fiel später weg, 2001 war die Zahl der "Zivis" auf über 130.000 gestiegen - gegenüber rund 100.000 Grundwehrdienstleistenden. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht wurde auch der Zivildienst abgeschafft.

Was genau ist der Bundesfreiwilligendienst?

Er folgte auf den Zivildienst, um die entstehenden Lücken in sozialen Bereichen zumindest teilweise wieder zu füllen. Derzeit sind rund 40.000 junge Männer und Frauen beschäftigt, zwischen 6 und 18 Monate lang. Dafür gibt es ein "Taschengeld" von höchstens 390 Euro monatlich. Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es noch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und andere kleine Dienste auch im Ausland, die alle zusammen noch einmal 60.000 junge Menschen beschäftigen.

Gibt es bei der Bundeswehr nur noch Berufssoldaten?

Nein, nicht ganz. Neben rund 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten dienen derzeit auch rund 8500 Freiwillige. 12 500 Stellen stehen für sie zur Verfügung, werden aber nicht komplett besetzt. Das sei "im Moment ausreichend", heißt es aus dem Verteidigungsministerium. Allerdings werde sich die Personallage in Zukunft verschärfen.

Will überhaupt wer eine Rückkehr zur Wehrpflicht?

Offen fordert das nur die AfD. Deren Fraktionschef Alexander Gauland sagte am Montag: "Es ist höchste Zeit, dieses Erfolgsmodell wieder einzusetzen." Die Wehrpflicht brächte viele Vorteile - "für die Bundeswehr, für unsere Gesellschaft und für unsere Verteidigungsfähigkeit". Die Bundeswehr würde auf einen Schlag ihr Rekrutierungsproblem lösen. Die "desolate Verteidigungsfähigkeit" wäre deutlich verbessert.

Eine allgemeine Dienstpflicht - geht das überhaupt?

Mehr Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft - das versprechen sich die Befürworter eines verpflichtenden Dienstjahres für alle. Aber die rechtlichen Hürden dürften hoch sein. Die Wiedereinführung der ausgesetzten Wehrpflicht wäre da wohl einfacher. Zitiert wird in diesem Zusammenhang der Artikel 12, Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Mit dieser Formulierung sind nach Ansicht von Experten aber eher Feuerwehr, Deichschutz oder andere Notfallmaßnahmen gemeint. Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen wäre demnach nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich.