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Nachfolgerin von Barley Christine Lambrecht: Juristin mit Hang zu Finanzen

19.06.2019, 14:24
Die neue Justizministerin: Christine Lambrecht. Foto: Monika Skolimowska
Die neue Justizministerin: Christine Lambrecht. Foto: Monika Skolimowska zb

Berlin (dpa) - Christine Lambrecht ist zwar seit gut einem Jahr Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium. Von Hause aus ist die Sozialdemokratin jedoch Rechtsanwältin.

"Schon sehr früh stand für mich fest, dass ich Juristin werden wollte", schreibt sie auf ihrer Seite im Internet. Sie studierte in Mannheim und Mainz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als selbstständige Rechtsanwältin und Dozentin. Dass sie jetzt Bundesjustizministerin werden soll, wurde genau an ihrem 54. Geburtstag bekannt.

Ihre ersten politischen Schritte machte die hessische Sozialdemokratin nach eigener Darstellung in der Anti-Atom-Bewegung - sie wuchs nahe dem Kernkraftwerk Biblis auf. "Was mich motiviert? Die Vision einer gerechteren und sozialeren Gesellschaft", schreibt sie im Internet weiter.

Nach mehrjährigem Engagement in der Kommunalpolitik zog Lambrecht 1998 als direkt gewählte Abgeordnete des südhessischen Wahlkreises Bergstraße erstmals in den Bundestag ein. Dort wurde sie Mitglied des Rechtsausschusses. Nach ihrer Wiederwahl 2009 übernahm sie für zwei Jahre die Aufgabe der rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, anschließend den Vize-Fraktionsvorsitz.

In der Fraktionsspitze blieb die Mutter eines Sohnes auch nach der Wahl 2013 - diesmal als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin. Nach der Bundestagswahl 2017 schwenkte Lambrecht von Recht auf Finanzen um und übernahm als stellvertretende Fraktionsvorsitzende den Bereich Haushalt, Finanzen und Euro. Im März 2018 wurde sie dann Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium.

Lambrecht engagierte sich jahrelang als Vizepräsidentin des Technischen Hilfswerks. Im vergangenen Bundestagswahlkampf versuchte sie die Wähler mit einem Kochbuch zu überzeugen - Motto: "Wir haben die besseren Rezepte". Für das Direktmandat reichte es nicht, aber für die Rückkehr in den Bundestag über die Landesliste.

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