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Hintergrund Die automatische Kennzeichenfahndung KESY

05.03.2019, 23:01

Potsdam (dpa) - In Brandenburg nutzt die Polizei seit 2010 die automatische Kennzeichenfahndung KESY. Mit ihr wurde im Fall Rebecca ein vermutlich vom Verdächtigen genutztes Fahrzeug auf der Autobahn erfasst.

Mit KESY werden laut dem Brandenburger Polizeipräsidium ursprünglich Daten erhoben, wenn es um die Gefahrenabwehr geht. Dabei gehe es etwa um die Suche nach zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen, weil sie gestohlen oder für Straftaten genutzt wurden. Kennzeichen anderer Fahrzeuge werden gelöscht.

Darüber hinaus können die Daten laut Polizei nach einem richterlichen Beschluss aber auch erneut ausgelesen und gesichtet werden. Dieses Vorgehen ist durch das Polizeigesetz Brandenburgs (§36a) gedeckt.

Neun Geräte sind den Angaben zufolge landesweit aufgestellt. Vom Äußeren sind sie für Laien nicht zu erkennen. Sie erfassen ähnlich den üblichen Blitzern per Kamera das Nummernschild, aber nicht die Frontscheibe des Fahrzeugs. Der Fahrer des Wagens ist damit nicht zu identifizieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein ähnliches Vorgehen der Polizei in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg im Dezember 2018 zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Das Recht auf die Selbstbestimmung über eigene Daten werde verletzt, schon die Erfassung der Kennzeichen an sich sei freiheitsbeeinträchtigend. Gegenstand der Klagen waren nur die Vorschriften in diesen drei Bundesländern, obwohl weitere Länder die Technik nutzen.