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Fragen und Antworten Diesel-Fahrverbote auch in Berlin

Auch in der Hauptstadt ist jetzt "das Ende der Fahnenstange" erreicht, wie ein Berliner Verwaltungsrichter feststellte. Ab Mitte 2019 müssen sich Dieselbesitzer dort ebenfalls auf Fahrverbote einrichten.

Von Von Andreas Hoenig, Julia Kilian und Bernd Röder, dpa 08.10.2018, 23:01
Zulassungsbescheinigung mit «Euro5»-Norm. Wo in Berlin zu viele Schadstoffe in der Luft sind drohen Fahrverbote. Foto: Marijan Murat
Zulassungsbescheinigung mit «Euro5»-Norm. Wo in Berlin zu viele Schadstoffe in der Luft sind drohen Fahrverbote. Foto: Marijan Murat dpa

Berlin (dpa) - Jetzt müssen sich auch Dieselfahrer in der Hauptstadt auf Verbote einstellen. Es geht um Streckenabschnitte wichtiger und viel genutzter Straßen.

Die Bundesregierung wollte eigentlich mit ihrem neuen Maßnahmen-Paket gegen Fahrverbote die Unsicherheit unter Dieselfahrern beenden - nun aber schafft erneut ein Gericht Fakten. Berlin reiht sich mit dem Fahrverbots-Urteil ein in eine Liste, auf der schon Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt stehen. Ein Überblick:

Was kommt auf Autofahrer in Berlin zu?

Das Gericht hat das Land Berlin verpflichtet, Diesel-Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte in der Innenstadt zu verhängen. Dort dürfen laut Urteil spätestens ab Ende Juni 2019 keine Diesel-Pkw und keine Diesel-Lkw der Euro-Abgasnormen 1 bis 5 mehr fahren. Außerdem muss das Land für weitere 117 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern prüfen, ob Verbote nötig sind, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert dort einzuhalten. Der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke sagte, weder der derzeit gültige Luftreinhalteplan noch die bisherigen Pläne des Senats sähen ausreichende Maßnahmen vor, um die Grenzwerte einzuhalten.

Die Senatsverwaltung kann noch Berufung einlegen und so zumindest Zeit gewinnen. Wie der neue Berliner Luftreinhalteplan, der bis zum 31. März 2019 fertig sein muss, konkret aussehen wird, will der Senat noch erörtern. Das Gericht hat etwa für Taxis, Firmenwagen und andere Fahrzeuge Ausnahmen erlaubt, das Land habe den entsprechenden "Gestaltungsspielraum".

Wie viele Menschen wären von einem Fahrverbot betroffen?

Auf jeden Fall Zehntausende. Im Detail hängt das davon ab, wo die Fahrverbote vom Land letztlich eingeführt werden. Die Umwelthilfe wollte sie für Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 in der gesamten Innenstadt durchsetzen - das ist ihr nicht gelungen. Manche dieser Autos sind erst drei bis vier Jahre alt.

Wie viele Diesel-Fahrzeuge gibt es in Berlin?

Nach den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren Anfang 2018 in Berlin mehr als 200 000 Diesel-Pkw zugelassen, die unter Euro 1 bis Euro 5 fielen. Das entspricht etwa jedem sechsten Auto. Hinzu kommen größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse sowie Autos von Besuchern oder Pendlern.

Welche Strecken könnten in Berlin gesperrt werden?

Das Gericht hat elf Straßenabschnitte festgelegt. Es könnten aber noch mehr werden - je nachdem, wie notwendig das aus Sicht der Senatsverwaltung erscheint. Zu den elf Abschnitten, die auf jeden Fall für ältere Diesel gesperrt werden, gehören wichtige Achsen im Herzen der Stadt wie die Leipziger Straße, die Friedrichstraße und die Brückenstraße.

Warum wird so ein Aufhebens um Dieselmotoren gemacht?

Das liegt an der schlechten Luft in vielen Städten. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) wird oft überschritten. Der Stoff kann die Lungenfunktion stören oder zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Gesetzlich erlaubt ist im Jahresmittel eine Belastung von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In Berlin lag der Wert laut Umweltbundesamt im vergangenen Jahr bei 49 Mikrogramm. Die Werte müssen also runter - und Autoabgase sind ein wichtiger Faktor.

Gibt es keinen anderen Weg, um die Luft zu verbessen?

Seit ihrem Antritt habe die Landesregierung "systematisch Maßnahmen zur Luftverbesserung auf den Weg gebracht", schrieb Senatorin Regine Günther (parteilos) im "Tagesspiegel". Busse sollen neue Abgasfilter bekommen und bis 2030 elektrisch fahren. Radwege werden für Millionensummen ausgebaut. Autos dürfen auf einigen Hauptstraßen testweise nur Tempo 30 fahren - in der Hoffnung, dass sie seltener bremsen und anfahren und damit weniger Schadstoffe ausstoßen. Dem Gericht reichte das nicht.

Die Bundesregierung hat einen neuen Plan vorgelegt - was bringt der?

Der Bund hat bereits ein Milliardenprogramm für bessere Luft in Städten auf den Weg gebracht - etwa, um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen oder Busse zu erneuern. Dazu kommt ein neues Paket: Es sieht Kaufanreize der Hersteller vor, um von alten auf neuere und sauberere Diesel umzusteigen. Daneben soll es Hardware-Nachrüstungen geben, also Umbauten am Motor. Die Hersteller ziehen aber nicht mit, weil sie alle Kosten übernehmen sollen.

Zählen Autofahrer in Berlin überhaupt dazu?

Das neue Programm der Bundesregierung zielt auf bisher 14 Städte, in denen die Luft am schlechtesten ist. Berlin könnte jetzt dazukommen, weil das Gericht nun indirekt Fahrverbote angeordnet hat. Ob die Bundeshauptstadt in diesen Kreis aufgenommen wird, ließ die Bundesregierung am Dienstag zunächst offen.

Haben die Autokonzerne den Autobesitzern den Ärger eingebrockt, weil sie bei den Abgaswerten betrogen haben?

Die Bundesregierung hat mehrmals betont, der Abgasskandal habe mit den Diesel-Fahrverboten eigentlich nichts zu tun. Denn es gehe zum großen Teil nicht um manipulierte Fahrzeuge, sondern um ordnungsgemäß zugelassene Kfz-Typen. Daher sieht die Regierung auch keine Rechtsgrundlage für Hardware-Nachrüstungen. Die Hersteller hatten für Millionen von Autos "freiwillige" Software-Updates zugesagt.

Manipulationen etwa bei VW bei Abgas-Abschalteinrichtungen und die Debatte um Fahrverbote hängen aber dennoch zusammen - es geht vor allem darum, politischen Druck auf die Hersteller aufzubauen. In der Autoindustrie sei in der Diskussion um Schadstoff-Reduzierungen gelogen und betrogen worden, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erst vor kurzem auf dem Deutschlandtag der Jungen Union. Etliche in der Branche hätten sich "sehr schuldig gemacht und Vertrauen verspielt".

Berlin ist nicht die erste Verhandlung. Wie haben eigentlich Gerichte in anderen Städten entschieden?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar erklärt, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind - sie müssen aber verhältnismäßig sein. Als Folge dessen sind in Hamburg bereits zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot für Euro 4 und schlechter geplant. Kürzlich hatte ein Gericht auch Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt am Main von 2019 an angeordnet. Die Umwelthilfe rechnet in den kommenden Monaten neben Berlin auch für Bonn, Darmstadt, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Mainz und Wiesbaden mit ähnlichen Gerichtsentscheidungen.

Wie soll man ein Fahrverbot kontrollieren?

Das fragen sich viele. In Hamburg macht die Polizei Großkontrollen - das heißt, sie hält Fahrzeuge an und prüft Papiere. Autofahrer müssen bei einem Verstoß 20 Euro zahlen, Lkw-Fahrer 75 Euro. Dies ist aber alles sehr aufwendig. Die Berliner Landesregierung fordert eine blaue Plakette - diese könnte bundesweit regeln, wer wo fahren darf. So etwas gibt es auch schon mit der grünen Plakette für die Umweltzone. Die Bundesregierung lehnt die blaue Plakette aber bislang ab.

Gelten diese Fahrverbote denn ewig?

Das Ziel ist es, mit Fahrverboten die Luft schnellstmöglich zu verbessern - also Grenzwerte einzuhalten. Ist dies der Fall und wirken Streckensperrungen, können sie wieder aufgehoben werden.

Verkehrssenatorin Günther im "Tagesspiegel"

Bericht des RBB von Freitag

Terminankündigung des Gerichts

Mitteilungen der Senatsverkehrsverwaltung

Das Gebiet der Umweltzone Berlin

Umweltbundesamt zu Stickstoffoxiden

Senatsverkehrsverwaltung zu Stickoxiden

Stickoxidbelastung in Berlin Ende 2017

Übersicht des Umweltbundesamtes zu NOx-Überschreitungen