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Fridays for Future Generalstreik für den Klimaschutz? Ein Aufruf mit Risiko

Proteste in Tausenden Städten und in rund 150 Staaten - der globale Klimastreik am Freitag umspannt die Welt. Nicht nur Jugendliche, auch alle Erwachsenen sollen diesmal mitmachen - nach dem Motto "Auf die Straße statt ins Büro". Ganz einfach ist das für viele nicht.

Von Torsten Holtz, dpa 18.09.2019, 13:51

Berlin (dpa) - Seit Monaten gehen Tausende Jugendliche freitags auf die Straße statt in die Schule, um die Politik zu mehr Klimaschutz anzutreiben.

Sie widersetzen sich bewusst der gesetzlichen Schulpflicht, dafür gibt es auch Kritik. An diesem Freitag appelliert die Klimabewegung Fridays for Future nun erstmals auch an alle Erwachsenen, sich den geplanten Protesten in ganz Deutschland anzuschließen. Der Bewegung zufolge sind Aktionen in mehr als 500 deutschen Städten vorgesehen. Damit steht ein Aufruf zum Generalstreik im Raum. Doch darf man dem Appell ungestraft folgen? Fragen und Antworten dazu:

Worum geht es beim Klimastreik?

Die von der jungen Schwedin Greta Thunberg angestoßene Protestbewegung Fridays for Future fordert von der Politik mehr Tempo und Ehrgeiz im Kampf gegen die Erderhitzung. Im Blick haben die Aktivisten aktuell die Beratungen der Bundesregierung über ein Milliardenpaket zum Klimaschutz, aber auch den UN-Klimagipfel kommende Woche in New York. Für die globale Streikwoche, die Freitag beginnt, sind schon Proteste in mehr als 2300 Städten in 137 Staaten angekündigt. In Deutschland stehen gut 400 Aktionen an. Nach Meinung der Aktivisten sollte die große Koalition schon bis Jahresende alle Subventionen für fossile Energieträger wie Kohle und Öl streichen, ein Viertel der Kohlekraft abschalten und eine Steuer auf Treibhausgasemissionen erheben.

Wann kann ich meinen Arbeitsplatz unbesorgt verlassen?

Unproblematisch ist es, wenn die Firma dazu ermuntert oder zumindest duldet, dass sich die Belegschaft am globalen Klimastreik beteiligt. So machen etwa die GLS-Bank und Naturstrom mit jeweils Hunderten Mitarbeitern extra am Freitag dicht. Auch der Düsseldorfer Oberbürgermeister hat seine Amtsleiter gebeten, den städtischen Mitarbeitern das Demonstrieren zu ermöglichen. Fein raus ist auch, wer Gleitzeitregelungen nutzt oder spontan Urlaub beziehungsweise einen freien Tag nimmt.

Was ist, wenn meine Firma sich nicht äußert oder Nein sagt?

In diesem Fall wäre ein Streik illegal. Denn nach herrschender Rechtslage, die auf Richterrecht aus den 50er Jahren fußt, müssen Arbeitskämpfe Ziele verfolgen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können. Streiks mit politischen Zielen oder aus Solidarität sind demnach rechtswidrig. Wer trotzdem während der Arbeitszeit auf die Straße geht, riskiert eine Abmahnung oder gar die Kündigung. Andererseits sinkt dieses Risiko, wenn viele mitmachen. Auch Verdi-Chef Frank Bsirske weist darauf hin, dass für politische Streiks die Rechtsgrundlage fehlt. Aber: "Wenn ganz, ganz, ganz, ganz viele sich dann während der Arbeitszeit an Aktionen beteiligen, dann wird es den Arbeitgebern sehr, sehr, schwer fallen, das mit Sanktionen zu belegen."

Ähnlich sieht es Linken-Chef Bernd Riexinger. "Grundsätzlich gilt: Je mehr Menschen in einem Betrieb organisiert mitmachen, desto mehr können sie sich erlauben. Außerdem können die Beschäftigen in vielen Betrieben ja auch ihre Mittagspause ein wenig verlängern", sagte er der dpa. 

Aber Generalstreiks gibt es doch öfters?

Ja, aber nicht in Deutschland. Durchaus üblich sind sie vor allem in Griechenland, aber auch in Italien, Frankreich, Belgien und Spanien. Auslöser waren oft Sparprogramme der jeweiligen Regierungen, mit Einschnitten bei Löhnen, Jobs und Sozialleistungen.

Was sagen die Gewerkschaften?

Die Gewerkschaften halten sich an das Richterrecht und rufen daher grundsätzlich nicht zu politischen Streiks auf. So heißt es etwa auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds: "Der DGB begrüßt es, wenn sich möglichst viele Beschäftigte - außerhalb ihrer Arbeitszeit - am Klimaaktionstag am 20. September beteiligen." Verdi-Chef Bsirske erläutert, warum: "Wenn wir zum Streik aufrufen würden, müssten wir damit rechnen, dass wir in Regress genommen werden von verschiedensten Arbeitgebern. Das würde uns in der Breite wahrscheinlich echt überfordern." Dieses Recht auf Schadenersatz bestreikter Unternehmen geht wesentlich zurück auf das Engagement des 1968 gestorbenen Rechtsprofessors Hans Carl Nipperdey, insbesondere auf dessen Gutachten zu einem großen Zeitungsstreik 1952. Er war sehr stark in der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft engagiert, wurde aber dennoch erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts, wo er dann seine Auffassung zum Streikrecht in Urteilen durchsetzte. Bsirske sagt nun dazu: "Ob das auf Dauer Bestand haben wird, das bleibt mal sehr abzuwarten."

Der Chef der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, sagte der dpa, für die Zurückhaltung der Gewerkschaft gebe es neben gesetzlichen Hürden, die Mitglieder zu einem politischen Streik aufzurufen, auch inhaltliche Gründe. Generell blieben etwa Fragen nach der praktischen Umsetzbarkeit der Forderungen offen. "Genau diese Fragen stellen aber viele unserer Mitglieder, die in der Energiewirtschaft und in den energieintensiven Industrien arbeiten."

Liste der Proteste international

DGB Flyer zum Klimaaktionstag

Verdi zu Fridays for Future

Liste von Firmen, die sich am Klimastreik beteiligen wollen