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Migrationspaket Neue Chancen und ein fast friedlicher Seehofer

Seit der Flüchtlingskrise von 2015 jagt in Sachen Migration eine Gesetzesnovelle die nächste. Jetzt ist es wieder so weit. Es geht um Abschiebungen, Identitätstäuscher und Angebote an fleißige Zuwanderer, die Deutsch lernen wollen.

Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa 17.04.2019, 14:43

Berlin (dpa) - Im Sommer 2018 hat sich Horst Seehofer im Streit um Zurückweisungen an der Grenze als knallharter Law-and-Order-Minister in Szene gesetzt. Am Ende galt er als Unruhestifter, den CSU-Vorsitz war er los.

Auch einige der Partei- und Fraktionskollegen, die ihn in diese Rolle gedrängt haben, wollten damit hinterher nichts mehr zu tun haben. Daraus hat Seehofer gelernt. Er will jetzt der menschliche Bundesinnenminister sein. Ein Mann, der Bootsflüchtlinge aufnimmt. Der nicht bis zum Schluss um Maximalpositionen kämpft, um dann zu erkennen, dass sich die eigenen Truppen schon längst von dannen gemacht haben.

Der neue, friedliche Seehofer betont: "Diese Regierung ist total handlungsfähig." Die Verhandlungen über das jetzt vom Kabinett beschlossene Migrationspaket mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und drei SPD-Ministern seien "sehr angenehm" gewesen.

Doch ganz kann Seehofer das Sticheln nicht sein lassen. Er betont, sein Vorschlag für eine "bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht" sei viel wirksamer als die erste Gesetzesnovelle von 2017. Damals hieß der Hausherr im Bundesinnenministerium noch Thomas de Maizière (CDU).

In der Union gibt es jetzt dennoch einige, die auch mit den von Seehofer vorgelegten Maßnahmen gegen die Verhinderung von Abschiebungen nicht zufrieden sind. Sie finden den Gesetzentwurf zu schwach. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) spricht von "Vorstellungen, die wir mit unserem Koalitionspartner diskutieren möchten, die an der einen oder anderen Stelle auch über den Gesetzentwurf hinausgehen".

Den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), stört, dass im Laufe der Verhandlungen mit der SPD eine ursprünglich vorgesehene Regelung gekippt wurde. Sie hätte Polizisten bundesweit erlaubt, Ausländer, die abgeschoben werden sollen, aus ihrer Wohnung herauszuholen. "Es kann nicht sein, dass die Beamten dann an der Türschwelle stehen bleiben müssen, obwohl sie den Betroffenen vor Augen haben", sagt Middelberg.

Seehofer will das nicht gelten lassen. Er erklärt, er habe diesen Passus gestrichen, weil die Länderzuständigkeit für die Polizei womöglich eine Zustimmungspflicht des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf nach sich gezogen hätte. Angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse halten viele die Chancen für gering, dass das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" in der Länderkammer eine Mehrheit erhalten würde. Die Beamten aus dem Bundesinnenministerium, die auch gerne schärfere Regeln in den Entwurf aufgenommen hätten, erinnern an das Gesetzesvorhaben zur Einstufung der Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsländer: Das blockiert der Bundesrat schon seit 2016.

Die Theorie ist wie immer grau. Sie lautet: Wer mit seinem Asylantrag in Deutschland scheitert, muss wieder gehen - spätestens wenn klar ist, dass ein anderes EU-Land für ihn zuständig ist, oder wenn ein Richter entschieden hat, dass sein Antrag zurecht abgelehnt wurde.

Die Praxis sieht dagegen eher wie ein bunter Flickenteppich aus. Da gibt es "Geduldete", die aus humanitären Gründen erst einmal nicht abgeschoben werden können. Andere dürfen bleiben, weil sie eine Ausbildung begonnen haben oder weil nicht klar ist, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Manche Ausländer tauchen kurz vor ihrer geplanten Abschiebung unter oder öffnen die Wohnungstür nicht, wenn die Polizisten kommen. Ihr Platz im Flieger bleibt dann leer.

Immerhin: Seehofers Abschiebe-Gesetz sieht jetzt vor, dass gegen Intensivstraftäter, wenn sie das Land verlassen haben, eine lebenslange Wiedereinreisesperre verhängt werden kann. Bislang gibt es diese Sperre nur zeitlich befristet. Doch das sind Einzelfälle.

Viel mehr Menschen betrifft das geplante Gesetz zur Förderung der Beschäftigung von Ausländern, das Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorbereitet. Es soll dafür sorgen, dass Ausländer, die - aus welchen Gründen auch immer - dann doch länger hierbleiben, nicht dauerhaft von staatlichen Leistungen abhängig sind und wegen fehlender Deutsch-Kenntnisse nur mit Landsleuten verkehren. Vorausgesetzt, sie melden sich arbeitssuchend. Ausgeschlossen von dem erleichterten Zugang zu Integrationskursen, berufsbezogenen Sprachkursen und Ausbildungsförderung sind nur abgelehnte Asylbewerber aus einem "sicheren Herkunftsland" wie Ghana, Serbien oder Albanien.

Für abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan und anderen Staaten mit niedriger Anerkennungsquote eröffnet die neue Regelung dagegen neue Chancen. Sie sollen künftig schon ein halbes Jahr nach Erteilung der "Duldung" von staatlichen Fördermaßnahmen profitieren können.

BMAS zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Seehofer bei Twitter zum Gesetzentwurf