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Hintergrund Streit um Auslegung der Thüringer Verfassung

05.02.2020, 10:40
Martin Schutt
Martin Schutt dpa-Zentralbild

Erfurt (dpa) - In Thüringen wird am Mittwoch ein neuer Ministerpräsident gewählt. Amtsinhaber Bodo Ramelow (Linke) will Regierungschef bleiben, hat mit seinem angepeilten Bündnis aber keine Mehrheit im Parlament. Linke, SPD und Grüne kommen nur auf 42 von 90 Sitzen.

Auch die AfD hat mit dem Dorfbürgermeister Christoph Kindervater einen Kandidaten aufgestellt. Die AfD-Fraktion hat 22 Sitze im Landtag in Erfurt. Die Wahl des Regierungschefs sorgt für Aufregung. Experten sprechen gar von einer drohenden Verfassungskrise.

Das sind die Regeln zur Wahl:

- Im ersten Wahldurchgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit im Parlament erreicht. Im aktuellen Thüringer Landtag sind dafür 46 Stimmen nötig.

- Schafft im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, gibt es eine zweite Runde. Auch hier braucht es wieder die absolute Mehrheit, also 46 Stimmen.

- Scheitern die Kandidaten zum zweiten Mal, heißt es in der Landesverfassung: "Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält."

- Im zweiten und dritten Wahlgang sind nach Angaben des Thüringer Landtags auch neue Kandidaten möglich. Denkbar sei aber auch, dass Fraktionen ihre Kandidaten wieder zurückziehen.

Streit über die Auslegung der Verfassung gibt es wegen des dritten Wahlgangs. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob ein einzelner Kandidat auch mit mehr Nein- als Ja-Stimmen gewählt wäre. Zu dem Thema wurden zwei juristische Gutachten erstellt, die sich gegenüber stehen. Klärung könnte nach Ansicht von Experten nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof bringen - nach einer solchen Wahl.