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Hintergrund Wie ein Misstrauensvotum in Thüringen funktioniert

06.02.2020, 11:27

Erfurt (dpa/th) - Vertreter von Linke, SPD und Grüne denken in Thüringen über die Möglichkeit eines Misstrauensvotums im Landtag nach. Damit könnte der neue FDP-Ministerpräsident Thomas Kemmerich gestürzt werden. Doch es gibt Hürden:

- Ein Misstrauensantrag kann laut Thüringer Landesverfassung von einer Fraktion oder mindestens einem Fünftel der Abgeordneten beantragt werden. "Es reicht, dass eine Fraktion beantragt, dass das Misstrauensvotum nach Artikel 73 der Verfassung auf die Tagesordnung gesetzt wird", sagt der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner.

- Bei einem Misstrauensvotum bräuchte es einen Gegenkandidaten zu Kemmerich. In der Thüringer Landesverfassung heißt es: "Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt."

- Kemmerichs Herausforderer bräuchte eine absolute Mehrheit, um ihn abzulösen. Im Thüringer Landtag wären das 46 Stimmen. Linke, SPD und Grüne kommen zusammen aber nur auf 42 Stimmen. Es wären also zum Beispiel Stimmen aus den Reihen der CDU nötig, damit das Misstrauensvotum glückt. "Ein Ministerpräsident, der durch ein konstruktives Misstrauensvotum gewählt ist, ist ganz normal im Amt", sagt Brenner.

- Laut Brenner kann der Antrag nur von der Fraktion wieder zurückgezogen werden, die ihn eingebracht hat.

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