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Tragischer Unfall Tod einer 20-Jährigen vor Gericht

Noch immer erinnern Kerzen an der Unfallstelle an das tragische Geschehen. Jetzt soll der Fall gerichtlich aufgearbeitet werden.

Von Wolfgang Biermann 27.06.2019, 23:01

Stendal l Nach dem tödlichen Unfall vom August des Vorjahres auf der Stadtseeallee hat die Staatsanwaltschaft in Stendal jetzt Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr beim Strafrichter am Amtsgericht Stendal gegen einen 43-jährigen Stendaler erhoben, erfuhr die Volksstimme auf Nachfrage von Thomas Kramer, dem Sprecher der Behörde.

Demnach soll der Mann am Steuer des Audi zum Unfallzeitpunkt mindestens 0,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die Anklage gehe von alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit aus, so Kramer. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liege im Regelfall wohl bei 1,1 Promille, allerdings liege laut Gesetz schon ab 0,3 Promille keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn es, wie in diesem Fall zu einem Unfall kommt.

Dazu komme, so der Behördensprecher weiter, dass der Audi wohl mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Anklage geht erschwerend von mindestens 70 Stundenkilometern aus. Dem Unfallfahrer drohen im Fall der Feststellung seiner Schuld Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Wie die Volksstimme aus anderer Quelle erfuhr, ist der Potsdamer Sachverständige Carsten Wegner mit dem Unfallrekonstruktionsgutachten beauftragt worden. Er hat unter anderem auch das Gutachten beim sogenannten Ramelow-Unfall am 2. Juni 2017 erstellt, bei dem ebenfalls in Stendal eine 81 Jahre alte Fußgängerin ums Leben gekommen war.

Zum Unfall auf der Stadtseeallee: Laut seinerzeitiger Polizeimeldung fuhr der Audi etwa 20.15 Uhr aus Richtung Albrecht-Dürer-Straße kommend in Fahrtrichtung Westwall über die Ampelkreuzung Stadtseeallee/Carl-Hagenbeck-/Adam-Ileborgh-Straße. Die 20-jährige soll die Stadtseeallee vom Parkplatz des Einkaufsmarktes kommend nur wenige Meter neben der Ampel überquert haben, ohne auf den fahrenden Audi zu achten.

In der Polizeimeldung hieß es weiter: „Die Fußgängerin wurde vom Fahrzeug erfasst, prallte mit dem Oberkörper auf die Motorhaube und mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe.“ In der weiteren Folge sei sie über das Autodach auf die Fahrbahn geschleudert worden. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen durch Notarzt und Sanitäter erlag die junge Frau noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.

Wie die Volksstimme vom zuständigen Richter erfuhr, ist die Anklage der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht eingegangen. Derzeit werde die Eröffnung des mündlichen Hauptverfahrens im sogenannten Zwischenverfahren geprüft. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest.

Eine „Erledigung“ des Falles mit außergerichtlichem Strafbefehl ist in diesem Fall, anders als beim Ramelow-Unfall, aufgrund der Schwere der Vorwürfe nicht zu erwarten. Aus gesicherter Quelle erfuhr die Volksstimme, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit dem Unfall von bislang Unbekannten bedroht worden sein soll.