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Umweltschutz Kleines Schild - großer Frust

Steht das Hinweisschild auf das Landschaftsschutzgebiet in Detershagen an der richtigen Stelle? Einwohner Reiner Fickert bezweifelt das.

Von Mario Kraus 27.04.2018, 01:01

Detershagen l Reiner Fickert ist sauer. Nicht deshalb, weil er ein Verwarngeld zahlen muss, „sondern weil die Voraussetzungen dafür nicht eindeutig sind“. Der Rentner hat eine klare Auffassung: „Wenn ich falsch parke und ich dafür zahlen muss, ist das nachvollziehbar. Aber wenn ein entsprechendes Hinweisschild nicht an der richtigen Stelle steht, dann nicht mehr.“

Das Schild, um das es geht, kennzeichnet das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Umflutehle–Külzauer Forst“, das erstmals im Jahr 1975 offiziell ausgewiesen wurde. In einem solchen Gebiet gelten zahlreiche Verbote. So darf beispielsweise weder in jedem Gewässer geangelt werden, noch dürfen Reiter jeden Weg für ihr Hobby nutzen. Und auch für Autofahrer ist das weitläufige Areal tabu. „Das weiß ich, aber dann muss die Beschilderung auch nachvollziehbar sein“, sagt Reiner Fickert. Das entscheidende Schild an der LSG-Grenze von Detershagen weist aber an einer übersichtlichen Kreuzung an der Eisenbahnlinie Berlin-Hannover nur in Richtung Burg. „Jeder, der mit dem Auto bis hierher fährt, hat schon Mühe, das Schild an der Seite zu erkennen und denkt, dass es nur für die eine Richtung nach Burg gilt“, sagt der Rentner. Er aber befuhr mit dem Auto den etwas drei Kilometer langen Weg geradeaus in Richtung Niegripp – und wurde von der Wasserschutzpolizei angehalten. Weil er sich mit dem Auto im LSG befand, wurde ein Verwarngeld von 20 Euro angeordnet. Tage später flatterte die entsprechende Zahlungsaufforderung des Landkreises ins Haus. Die Behörde wies darauf hin, dass die Wege nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen seien und er nicht im Besitz einer schriftlichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises gewesen sei.

Fickert zahlte die Summe schließlich – und lud die Volksstimme zu einem Lokaltermin ein. In der Tat: Binnen einer halben Stunde fuhren gleich vier Autofahrer von Detershagen aus in das LSG hinein. Ein junger Mann, der seinen Namen nicht nennen wollte, bestätigte gegenüber der Volksstimme die Auffassung von Reiner Fickert: „Ich denke, dass man nur nicht nach Burg fahren darf“, sagte er auf Nachfrage. „Das Schild hier an der Bahn sieht sowieso kein Mensch.“

Steht das LSG-Schild wirklich an einer unübersichtlichen Stelle? „Ja“, sagt Jens Rosczka, zuständiger Sachbearbeiter der Burger Stadtverwaltung. „Es wäre besser, es direkt am Kreuzungsbereich zu aufzustellen, damit es auch ins Auge fällt“, sagt der Fachmann. Der jetzige Standort sei alles andere als optimal. „Wir werden mit dem Landkreis darüber reden und eine Verlagerung anregen“, sagt Rosczka. Dies ändere jedoch nichts daran, dass das Areal nicht für den Durchgangsverkehr zugelassen sei. Ausnahmegenehmigungen gebe es beispielsweise für Angler, teilte Landkreis-Pressesprecherin Claudia Hopf-Koßmann mit. Auch Jäger könnten nach Informationen der Volksstimme dazu zählen. Reiner Fickert hofft nun, dass die zuständigen Mitarbeiter den Standort möglichst bald unter die Lupe nehmen, um Klarheit zu schaffen. „Dann wären die 20 Euro auch sinnvoll investiert.“