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Verkehrssünder Wieder ohne Führerschein unterwegs

Ein Stendaler musste sich erneut für das Fahren ohne Führerschein vor Gericht verantworten.

Von Wolfgang Biermann 25.06.2019, 23:01

Stendal l Nicht zum ersten Mal stellte die Polizei einen 44-jährigen Stendaler fest, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos saß. Ausgerechnet an Silvester vorigen Jahres geriet der gebürtige Quedlinburger gegen 23.15 Uhr in der Arneburger Straße einer Polizeistreife in die Fänge.

Erst wenige Tage zuvor, nämlich am 18. Dezember, war der 44-Jährige mit acht Strafregistereinträgen vom Amtsgericht Haldensleben wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe im fünfstelligen Bereich verurteilt worden, weil er am 22. August vorigen Jahres auf der B 189 in der Ortslage Colbitz ohne gültige Papiere erwischt worden war. Das Amtsgericht Stendal verurteilte ihn jetzt, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, zu sechs Monaten Gefängnis, setzte die Haftstrafe aber für drei Jahre zur Bewährung aus.

„Vielleicht wird der Angeklagte ja dadurch wachgerüttelt“, hieß es im Plädoyer der Staatsanwältin. Sie verwies darauf, dass der Strafrahmen für Fahren ohne Fahrerlaubnis von Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis reiche. „Mal muss Feierabend sein, mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis“, sagte denn auch Richter Thomas Schulz in der Urteilsbegründung. In Anbetracht der hohen Rückfallgeschwindigkeit allein im vergangenen Jahr und der Vielzahl der einschlägigen Verkehrsdelikte, halte er eine kurze Gefängnisstrafe für angebracht, so Schulz.

Das Amtsgericht Haldensleben hatte neben der Geldstrafe eine einjährige Fahrerlaubnissperre bis Januar 2020 angeordnet. Dabei beließ es das Stendaler Amtsgericht. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte allerdings noch 1000 Euro an den Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr zahlen.

Bei dem Vielfachtäter war an Silvester von der Polizei nämlich auch noch ein Atemalkoholwert von 0,7 Promille festgestellt worden. Ob es diesbezüglich zu einer Blutentnahme kam, spielte im Prozess keine Rolle. Er hätte nur ein Glas Wein zum Abendessen getrunken, gab er an.

Seine Fahrerlaubnis hat der Angeklagte nach eigenen Angaben 2016 freiwillig abgegeben, bevor er vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Post bekommen konnte. Sein Punktekonto sei mit acht Punkten voll gewesen, gab er jetzt vor Gericht an.

 Unter anderem war er 2004 wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden. Mit „Sekundenschlaf“ begründete der 44-Jährige sein damaliges Vergehen. Jetzt sei er ohne Auto, den Opel, den er am 31. Dezember steuerte, hätte er nach der letzten Tat abgemeldet.

Die Frage, warum er denn überhaupt eine Auto hatte und damit gefahren sei, ließ der Angeklagte unbeantwortet. Jetzt hätte er einen E-Scooter (Elektroroller), für den man keine Fahrerlaubnis benötige.