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Bahn einigt sich in Kartellstreit mit drei Airlines

Für die Deutsche Bahn geht es um eine Milliardensumme. Sie sieht sich durch ein Luftfracht-Kartell geschädigt. Vor Gericht hat sie sich noch nicht durchgesetzt, außerhalb gelang jedoch ein Teilerfolg.

12.12.2015, 09:15

Berlin (dpa) - In der Auseinandersetzung um ein Luftfracht-Kartell hat die Deutsche Bahn mit drei Fluggesellschaften eine Verständigung erzielt. Mit den Unternehmen Nippon Airways, SAS und Cargolux habe sich die Bahn in den USA außergerichtlich geeinigt, sagte ein Konzernsprecher auf Anfrage der dpa.

Wegen Preisabsprachen zum Nachteil der Frachttochter DB Schenker hatte die Bahn Schadenersatzklagen in Deutschland und den USA eingereicht. Unter den Beklagten ist auch der deutsche Branchenführer Lufthansa.

Es gab wiederholt Versuche von Luftfrachtgesellschaften, die Klage vor US-Gerichten zu stoppen. Doch diese sind gescheitert, sagte Tilman Makatsch, Leiter Kartellrecht der Bahn. Die Verfahren, in denen bislang keine außergerichtliche Einigung gelungen sei, liefen weiter. Zu Details der beendeten Verfahren wollte die Bahn sich nicht äußern.

Die Bahn wirft mehreren Fluggesellschaften vor, von 1999 bis 2006 die Kerosin- und Sicherheitszuschläge für Frachtflüge abgesprochen zu haben. Vor einem Jahr hat die Bahn deshalb die Lufthansa und neun andere Fluggesellschaften vor dem Landgericht Köln auf rund 1,2 Milliarden Euro und 560 Millionen Euro Zinsen verklagt. In New York wurden bei Gericht gegen sieben Airlines Ansprüche in Höhe von mindestens 370 Millionen US-Dollar (aktuell 336,4 Mio Euro) geltend gemacht.

Die Preisabsprachen waren bereits vor Jahren aufgeflogen. Die Europäische Kommission verhängte im November 2010 fast 800 Millionen Euro an Bußgeldern. Dagegen haben wiederum einige der betroffenen Luftfahrtunternehmen beim Gericht der Europäischen Union geklagt. Dieses wird am Mittwoch (16.12.) darüber entscheiden. Die Lufthansa war in dem Verfahren als Kronzeugin von Geldbußen verschont worden.

Bahn-Vertreter Makatsch erwartet einen steigenden Verhandlungsdruck aufseiten der Airlines, wenn die Luxemburger Richter im Sinne der Bahn urteilen. Ziel sei es weiterhin, in den USA und natürlich auch in Deutschland zu weiteren wirtschaftlich attraktiven außergerichtlichen Einigungen zu kommen. Dazu führen wir derzeit intensive Gespräche.

Bei dem Verfahren in Köln sammelt das Landgericht noch immer die Stellungnahmen der Beteiligten ein. Eine mündliche Verhandlung gab es bislang nicht. Die Lufthansa wies darauf hin, dass bis Jahresende noch eine Erwiderungsfrist laufe. Das Unternehmen werde sich dementsprechend rechtzeitig äußern, sagte ein Sprecher. Lufthansa hat bislang argumentiert, dass der Bahn kein tatsächlicher Schaden entstanden sei. Das will sie mit einem neuerlichen Gutachten nachweisen.