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"Konto für Jedermann" BGH bremst Banken: Konto für Arme darf nicht zu teuer sein

Als "Konto für Jedermann" soll das Basiskonto auch Menschen ohne geregeltes Einkommen offenstehen. Einige Banken lassen sich das teuer bezahlen. Jetzt schreitet erstmals der Bundesgerichtshof ein. Verbraucherschützer sehen trotzdem noch Handlungsbedarf.

30.06.2020, 11:44

Karlsruhe (dpa) - Das Basiskonto soll auch Menschen mit wenig Geld grundlegende Bankgeschäfte ermöglichen - deshalb darf es nicht zu teuer sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag klargestellt.

Die obersten Zivilrichter nannten in einem Urteil gegen die Deutsche Bank zwar keine konkrete Obergrenze. 8,99 Euro im Monat plus 1,50 Euro für einzelne Services sind aber zu viel. Die Banken dürften ihren Mehraufwand für die Führung der Basiskonten nicht allein auf deren Inhaber umlegen. (Az. XI ZR 119/19)

Das Basiskonto gibt es seit 2016. Es ist vor allem für Menschen wie Obdachlose, Geflüchtete oder Hartz-IV-Empfänger gedacht, die besondere Schwierigkeiten haben, ein reguläres Girokonto zu eröffnen. Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet, auf Antrag das Konto ohne vorherige Prüfung einzurichten. Kostenlos muss es aber nicht sein. Laut Gesetz dürfen die Banken angemessene Gebühren verlangen.

Bisher war allerdings unklar, was das heißt. Entsprechend teuer ließen sich viele Banken das Basiskonto bezahlen. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest boten 2019 von 124 untersuchten Geldhäusern nur zwei das Basiskonto gratis an. Im Extremfall kostete die Kontoführung den Modellkunden mehr als 200 Euro im Jahr.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte deshalb die Deutsche Bank und auch zwei andere Kreditinstitute verklagt. Vorstand Klaus Müller nannte das BGH-Urteil "ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Finanzsektor". "Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren."

Die Deutsche Bank hatte den hohen Preis damit gerechtfertigt, dass das Basiskonto mehr Aufwand verursache und auch mit höheren Risiken verbunden sei. Diese Mehrkosten dürfen laut BGH aber nicht einfach den Kontoinhabern aufgebrummt werden. "Die Banken müssen diese Kosten, die Basiskonten verursachen, über ihre allgemeinen Preise auf alle Kunden umlegen und sich damit auch dem allgemeinen Wettbewerb stellen", sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. Banken, die das bisher anders handhabten, müssten ihre Preise jetzt überarbeiten.

Auch die Deutsche Bank muss ihr Basiskonto künftig billiger anbieten, bei neuen und bereits laufenden Verträgen. Man werde die Vorgaben des BGH "selbstverständlich umgehend umsetzen", hieß es in einer Stellungnahme. "Die Deutsche Bank wird im Fall von berechtigten Ansprüchen die entsprechenden Erstattungen an die betroffenen Kunden leisten." Das Geldhaus war in dem Streit auch schon zuvor vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Frankfurt unterlegen.

vzbv-Vorstand Müller forderte die Bundesregierung zum Nachlegen auf. "Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation", sagte er. Der europäische Gesetzgeber habe gewollt, dass Basiskonten kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt geführt werden könnten. "Genau dieser Anspruch muss auch im deutschen Gesetz klarer und deutlicher verankert werden."

© dpa-infocom, dpa:200630-99-612017/4

BGH-Mitteilung zu dem Urteil

Urteil des OLG Frankfurt vom 27. Februar 2019

OLG-Mitteilung zu dem Urteil

Urteil des LG Frankfurt vom 8. Mai 2018

Verbraucherzentralen über den Rechtsstreit

Aktuelles Preis-/Leistungsverzeichnis der DB, Basiskonto S. 4

Kostenvergleich der Stiftung Warentest

vzbv über Gebühren fürs Basiskonto

F&A der Bafin zum Basiskonto

F&A der Verbraucherzentralen zum Basiskonto

Justizministerium zum Basiskonto

F&A des Finanzministeriums zum Basiskonto

vzbv-Mitteilung