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Kläger scheitern in Luxemburg EU-Gericht: Nürburgring-Verkauf war rechtens

Der einst legendäre Nürburgring hat Rheinland-Pfalz viel Geld gekostet. Zum umstrittenen Verkauf der Rennstrecke hat das EU-Gericht nun einige Fragen geklärt - wenn auch vielleicht nur vorläufig.

19.06.2019, 12:32
Das EU-Gericht hat die Einschätzung der EU-Kommission bestätigt, dass das Bieterverfahren für den Nürbirgring offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen sei und der Preis marktgerecht. Foto: Jens Büttner/Archiv
Das EU-Gericht hat die Einschätzung der EU-Kommission bestätigt, dass das Bieterverfahren für den Nürbirgring offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen sei und der Preis marktgerecht. Foto: Jens Büttner/Archiv zb

Nürburg/Luxemburg (dpa) - Das Verfahren zum Verkauf des Nürburgrings 2014 war nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der damals unterlegenen Bieter ab. Das Gericht bestätigte auch, dass illegale staatliche Beihilfen nicht vom Käufer zurückgefordert werden können.

Die beiden Kläger - der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation - zeigen sich enttäuscht und prüfen Rechtsmittel. Die nächste und letzte Instanz wäre der Europäische Gerichtshof. (Rechtssachen T-353/15 und T-373/15).

Es ging um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel nach illegalen Beihilfen vor fünf Jahren zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capricorn verkauft wurde. Die Kläger hatten die Strecke selbst erwerben wollen, waren aber nicht zum Zuge gekommen.

Sie argumentierten, das Bieterverfahren habe den Käufer bevorzugt und keinen marktgerechten Preis erzielt. Capricorn erhielt für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Anwesen, das zuvor mit fast einer halben Milliarde Euro vom Land Rheinland-Pfalz subventioniert worden war. Die Anlage war mit den staatlichen Hilfen zum Freizeitpark mit Hotels und Restaurants ausgebaut worden, bevor der Betreiber pleite ging und gerichtlich der Verkauf angeordnet wurde.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2014 zwar entschieden, dass bestimmte Beihilfen des Landes 2002 und 2012 unzulässig waren. Das Bieterverfahren sei jedoch offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen und der Preis marktgerecht. Zwischen den früheren staatlichen Eigentümern des Nürburgrings und Capricorn gebe es keine "wirtschaftliche Kontinuität". Vom Käufer könnten somit keine Beihilfen zurückgefordert werden, befand die Kommission.

Diesen Beschluss bestätigte das EU-Gericht und wies die Klagen ab. Diese seien teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Der Anwalt von Nexovation, Matthias Nordmann, kommentierte: "Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Ausführungen nicht gefolgt ist und unsere Klage abgewiesen hat. Wir hatten einen anderen Ausgang erhofft." Man werde nun die Begründung des Gerichts sorgfältig prüfen und "die Einlegung von Rechtsmitteln abwägen".

Auch der Sprecher des Vereins "Ja zum Nürburgring", Dieter Weidenbrück, zeigte sich enttäuscht: "Wir hätten uns sehr gerne ein positives Ergebnis erhofft." Auch sein Verein will Rechtsmittel prüfen. "Dafür haben wir eine Frist von zwei Monaten", fügte Weidenbrück im EU-Gericht in Luxemburg hinzu.