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Von Ketchup bis Wein EU stellt Vergeltungszollpläne gegen USA vor

Wer Weine und Tomatenketchup aus den USA mag, muss höhere Preise fürchten. Weil sich der erbitterte Streit um Subventionen für Flugzeugbauer bislang nicht lösen lässt, plant nun auch die EU Vergeltungszölle - auf Kosten der Verbraucher?

17.04.2019, 13:35

Brüssel (dpa) - Die EU bereitet weitere Vergeltungszölle auf Waren aus den USA vor. Mit Sonderabgaben auf Produkte wie Tomatenketchup, Wein, Reisekoffer und Spielekonsolen soll der Schaden durch illegale Subventionen für den US-amerikanischen Flugzeugbauer Boeing ausgeglichen werden, wie die zuständige EU-Kommission mitteilte.

Er wurde bereits 2012 auf rund 12 Milliarden Dollar (10,6 Mrd Euro) pro Jahr geschätzt und vor allem durch Wettbewerbsnachteile für den europäischen Flugzeugbauer Airbus begründet.

Zuletzt hatte die EU bereits Vergeltungszölle auf US-Produkte wie Whiskey, Jeans und Motorräder eingeführt, um amerikanische Sonderzölle auf Stahl- und Aluminium-Importe auszugleichen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström betonte, dass die neuen Sonderzölle nur dann eingeführt werden sollen, wenn sich der Subventionsstreit mit den USA nicht durch Verhandlungen lösen lässt. "Die EU bleibt offen für Diskussionen", erklärte die Schwedin. Voraussetzung sei allerdings, dass es keine Vorbedingungen gebe.

Um zu verhindern, dass die Vergeltungszölle auch Unternehmen und Verbrauchern in Europa schweren Schaden zufügen, startete die EU-Kommission mit der Veröffentlichung der Produktliste ein öffentliches Konsultationsverfahren, das bis Ende Mai dauern soll.

Für Verbraucher in Europa könnten die Zusatzzölle zum Beispiel zu Preiserhöhungen führen. Zudem dürften Unternehmen Umsatzeinbußen verbuchen, die US-Produkte weiterverarbeiten oder importieren.

Neben den genannten Lebensmitteln und Getränken könnten auch Güter wie amerikanische Traktoren, Hubschrauber, Fahrradrahmen sowie Nüsse, Schokolade und gefrorener Fisch betroffen sein. Um Spielraum für Kürzungen der Produktliste zu haben, führte die EU-Kommission auf ihrer Liste Waren auf, deren jährlicher Importwert insgesamt rund 20 Milliarden Dollar (17,7 Mrd Euro) entspricht.

Die Grundlage für die EU-Pläne hatte am vergangenen Donnerstag der Streitschlichtungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) gelegt, indem er ein Urteil zu illegalen Subventionen für den amerikanischen Flugzeughersteller Boeing formell bestätigte. Die WTO muss später auch noch die konkreten Vergeltungszollpläne billigen. Vermutlich könnten die Sonderabgaben frühestens Anfang des kommenden Jahres eingeführt werden, hieß es von Experten der EU-Kommission.

Erst in der vergangenen Woche hatten auch die USA Pläne für Vergeltungszölle auf diverse Importe aus der EU vorgestellt. Sie beruhen darauf, dass einem WTO-Urteil zufolge auch der europäische Flugzeugbauer Airbus illegale Staatshilfen in Milliardenhöhe erhalten hat. Die US-Sonderzölle sollen jährlich auf Güter im Wert von rund 11 Milliarden Dollar (9,7 Mrd Euro) fällig werden. Darunter sind neben Produkten und Komponenten für die Luftfahrtindustrie auch zahlreiche andere Waren wie etwa etliche Käsesorten, Olivenöl, Orangen oder Meeresfrüchte. Die US-Zölle könnten bereits im Sommer eingeführt werden.

Die Frage ist nun, ob die beiderseitigen Vorbereitungen für Vergeltungszölle die Grundlage für Schlichtungsgespräche werden können. Dagegen spricht, dass US-Präsident Donald Trump sein Land als Opfer unfairer Handelsabkommen sieht und seinen Anhängern eine strikte "Amerika zuerst"-Politik versprochen hat.

Trump droht zudem seit Monaten damit, die Einfuhrschranken für Autos aus Europa zu erhöhen, was vor allem die deutsche Industrie hart treffen würde. Um Autozölle zu verhindern, will die EU nun ein neues Handelsabkommen mit den USA vereinbaren, das unter anderem Zollfreiheit für Industrieprodukte vorsieht. Die Gespräche darüber sollen in Kürze beginnen.

Der Handelsstreit zwischen dem US-Flugzeughersteller Boeing und seinem europäischen Rivalen Airbus tobt bereits seit mehr als 15 Jahren. Sie werfen sich gegenseitig vor, unangemessene Staatsbeihilfen in Anspruch genommen zu haben. Streitparteien bei der WTO sind jedoch nicht die Unternehmen, sondern die USA und die Europäische Union.

Mitteilung der EU-Kommission

Link zur öffentlichen Konsultation der EU

USTR - vorläufige Liste mit EU-Produkten für Vergeltungszölle

USTR-Mitteilung

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VDMA zu Strafzöllen