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Eilantrag von Umweltverbänden Gericht: Tesla muss Waldrodung in Grünheide vorerst stoppen

Erst einmal darf Tesla auf der Baustelle seiner Autofabrik bei Berlin nicht weiter Wald roden. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

08.12.2020, 16:07
Patrick Pleul
Patrick Pleul dpa-Zentralbild

Grünheide (dpa/bb) - In etwas mehr als einem halben Jahr will der US-Elektroautobauer Tesla in Grünheide bei Berlin Elektroautos vom Band rollen lassen.

Obwohl das Land Brandenburg für die erste Tesla-Fabrik in Europa noch keine abschließende umweltrechtliche Genehmigung erteilt hat, ging das Bauen in schnellem Tempo voran - über vorläufige Zulassungen, die möglich sind. Doch nun stehen zumindest die Motorsägen wieder still: Tesla muss die weitere Rodung einer Waldfläche vorerst einstellen, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nach Informationen vom Dienstag im Eilverfahren (VG 5 L 602/20) entschied. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Damit hatten der Naturschutzbund Nabu und die Grüne Liga in Brandenburg zunächst Erfolg. Ihr Eilantrag richtete sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von 82,9 Hektar Wald auf dem für die Tesla-Fabrik vorgesehenen Grundstück in Grünheide. Tesla äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung des Gerichts. Zuvor hatten der "Tagesspiegel" und der rbb darüber berichtet.

"Es ist auf jeden Fall erstmal eine Zwischenetappe, die uns freut, weil das Gericht gesagt hat: Das ist ein Antrag, der ernst zu nehmen und zu prüfen ist", sagte Nabu-Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Den Naturschutzverbänden geht es vor allem um den Artenschutz. Sie berufen sich nach Angaben des Gerichts bei ihrem Eilverfahren insbesondere auf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote auf die streng geschützten Tierarten Zauneidechse und Schlingnatter.

Das Verwaltungsgericht erklärte dazu, es sollten noch keine Fakten geschaffen werden. Sinn der Zwischenverfügung des Gerichts sei es, eine Prüfung in der Sache zu ermöglichen und den Antrag im Hinblick auf den schnellen Fortgang der Rodungsarbeiten nicht ins Leere laufen zu lassen.

Solange der Artenschutz nicht abschließend geprüft sei, müssten die Arbeiten gestoppt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Alle Beteiligten - Tesla, das Landesamt für Umwelt und die Naturschutzverbände - hätten nun Zeit, sich fachlich zu äußern. Einen konkreten Termin für eine Entscheidung im Eilverfahren wollte der Sprecher nicht nennen.

Am Montag vor einer Woche hatte das Landesamt für Umwelt genehmigt, dass Tesla für den Bau seiner Fabrik weitere 82,8 Hektar Waldfläche roden darf. Das Gelände benötigt Tesla den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Bei einer ersten Rodung war eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden.

"Da davon auszugehen ist, dass die Rodung der 82,9 ha Waldfläche nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird, würde ein weiteres Zuwarten mit der vorliegenden Entscheidung deshalb praktisch zu einer Erledigung des vorliegenden Rechtsstreits führen", heißt es im Gerichtsbeschluss. Zwar stehe eine endgültige Entscheidung noch aus. Der Antrag der Umweltverbände auf einen endgültigen Stopp weiterer Fällarbeiten sei jedoch nicht offensichtlich unbegründet.

Tesla will in einer ersten Phase rund 500 000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y im Jahr bauen. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt und warnen vor zu wenig Wasser in der Region, vor Auswirkungen auf nahe Schutzgebiete und dem Tod von Tieren. Eine Marathon-Anhörung von Kritikern im Herbst, die Einwände geltend gemacht hatten, wird derzeit noch ausgewertet.

Streit um die Bäume gab es schon im Winter. Auch damals hatte das Landesumweltamt den vorzeitigen Beginn der Rodung genehmigt. Die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern versuchten danach mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), die Fällung von rund 90 Hektar Wald zu stoppen. Damit hatten sie aber damals keinen Erfolg.

Dann ging der Zwist in die zweite Instanz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stoppte das Baumfällen (OVG 11 S 8.20) zunächst. In einem endgültigen Beschluss wies das OVG dann die Eilanträge der Umweltverbände zurück. Damit konnte Tesla noch vor Beginn der Vegetationsperiode weiter Bäume fällen.

Tesla will die Bauarbeiten zügig vorantreiben. In einer weiteren vorläufigen Genehmigung darf der US-Autobauer zum Beispiel die Lackieranlage im geplanten Fahrzeugwerk einbauen. Eine Unsicherheit gibt es aber noch: Wann kommt das komplette grüne Licht vom Umweltrecht? Das ist bisher offen. Tesla-Chef Elon Musk will das künftige Werk auch zur weltgrößten Batteriefabrik machen.

Brandenburgs SPD-Fraktionschef Erik Stohn sagte am Dienstag: "Auch für Tesla gelten alle Regeln wie für alle anderen." Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sebastian Walter, warnte vor Druck auf Brandenburg: "Es gibt keinen Grund für diese Landesregierung, ständig diesen Windhundwettbeweb des Herrn Musk mitzumachen." Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) sieht die Fabrik als Riesenchance für neue Arbeitsplätze - zunächst sollen es 12 000 sein. Er will nach eigenen Angaben keinen Einfluss auf die Genehmigung nehmen, denn: "Das wäre Kamikaze", sagte Steinbach kürzlich im RBB.

© dpa-infocom, dpa:201208-99-611401/4