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Massive Verluste Musterverfahren: Anleger und VW streiten über Schadenersatz

25.03.2019, 08:13

Braunschweig (dpa) - Das Musterverfahren der VW-Investoren gegen den Autobauer wird nach fast viermonatiger Unterbrechung fortgesetzt.

In dem beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Verfahren geht es um die Klagen von Anlegern, die sich nach Bekanntwerden des Abgasskandals und dem folgenden Kursrutsch falsch informiert fühlen.

Bei der mündlichen Verhandlung, die wegen der großen Teilnehmerzahl in der Stadthalle stattfindet, soll es darum gehen, ob das Wissen von VW-Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene dem Konzern zugerechnet werden kann.

Die Frage ist, ob Volkswagen anhand dieses Wissens die Märkte möglicherweise früher über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren hätte informieren müssen.

Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE, Musterklägerin ist die Fondsgesellschaft Deka Investment. Nach Bekanntwerden der Abgas-Affäre hatten die VW-Vorzugsaktien zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, Anleger erlitten teils massive Verluste.

Insgesamt machen die Kläger rund 9 Milliarden Euro Schadenersatz geltend. Teils liegen die Klagen aber noch beim Landgericht Braunschweig beziehungsweise beim Landgericht Stuttgart, so dass sich der Streitwert beim Oberlandesgericht Braunschweig auf rund fünf Milliarden Euro beläuft.

Der Vorsitzende Richter Christian Jäde hatte schon im vergangenen Jahr als vorläufige Einschätzung erklärt, dass VW den Kapitalmarkt zu spät informiert haben könnte. Aus VW-Sicht gab es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz, bis die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 ihre Anschuldigungen öffentlich machte. Die Ad-Hoc-Mitteilung von Volkswagen, mit der der Konzern die Finanzmärkte informierte, folgte am 22. September 2015.

Mitteilung des OLG Braunschweig zum Musterverfahren gegen VW

Ad-hoc-Mitteilung von VW vom 22. September 2015

Mitteilung der Umweltbehörde EPA vom 18. September 2015