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Wettbewerbsbeschränkungen Online-Handel: Richter mit Rückendeckung für Kartellamt

Preissuchmaschinen sind für viele Verbraucher ein gern genutztes Instrument zum Geldsparen beim Online-Kauf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt jetzt in einem Pilotverfahren darüber, ob Markenhersteller Händlern verbieten dürfen, dort mitzumachen.

05.04.2017, 15:07

Düsseldorf (dpa) - Im Kampf gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Online-Handel kann das Bundeskartellamt auf Rückendeckung vom Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen signalisierte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung, dass der 1. Kartellsenat in einem Pilotverfahren um den Sportschuhhersteller Asics erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit einer Vertragsklausel hat, in welcher Asics seinen Vertragshändlern untersagt, Preissuchmaschinen zu benutzen.

Das Verbot stelle für die Händler eine Wettbewerbsbeschränkung dar, betonte der Richter. Ihnen werde damit eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten. In den Augen des Senats spreche viel dafür, dass dies unzulässig sei - auch weil das Verbot von Preissuchmaschinen nicht zur Qualitätssicherung notwendig sei.

Der Sportschuhhersteller Asics hatte bis vor gut zwei Jahren seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen. Das Bundeskartellamt wertete die Klauseln jedoch als eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Die Verbote dienten in den Augen der Wettbewerbshüter "vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs". Die Behörde untersagte sie deshalb. Asics will mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht die Aufhebung dieser Verfügung erreichen.

Der Asics-Anwalt, Ingo Brinker, betonte, es gehe dem Unternehmen um den "legitimen Schutz eines Premium-Markenimages" und der damit verbundenen Beratungsqualität. Dies lasse sich mit Preissuchmaschinen nicht vereinbaren.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich allerdings nicht von der Notwendigkeit umfangreicher Beratung überzeugt. Er trage selber als Jogger gerne Schuhe des Herstellers. Er wisse aber auch, man brauche als Läufer nicht bei jedem Kauf eine neue Beratung. Und wer online einkaufe, wolle diese oft auch nicht. Außerdem seien die Verbraucher durchaus in der Lage zwischen Preissuchmaschinen und dem Markenauftritt des Herstellers oder seiner Vertragshändler zu unterscheiden.

Im Handel wird das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte bereits, falls Asics vor dem Oberlandesgericht Recht bekomme, "könnten bestimmte, bisher erfolgreich genutzte Vertriebskanäle des Einzelhandels durch die Hersteller verschlossen werden". Insbesondere kleinen Händler drohe dadurch der Verlust des Zugangs zum Kunden. "Der Preiswettbewerb könnte zu Lasten der Verbraucher de facto eingeschränkt werden", warnte der HDE-Experte Peter Schröder.