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Versprechen an Eventbranche Scholz will Kostenersatz bei Veranstaltungsabsagen ab Sommer

Die Veranstaltungsbranche hat die Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Mit einem Versprechen will Bundesfinanzminister Olaf Scholz sie nun dazu ermutigen, mit den Planungen für 2021 zu beginnen.

06.12.2020, 00:57
Michael Kappeler
Michael Kappeler dpa

Berlin (dpa) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz ermuntert Unternehmen, für die zweite Jahreshälfte 2021 wieder Veranstaltungen zu planen, und verspricht einen Ersatz der Kosten, falls sie coronabedingt doch abgesagt werden müssen.

"Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen", sagte er dem Berliner "Tagesspiegel" (Sonntag). Er wolle Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen. "Sonst ist die Pandemie irgendwann vorbei, aber es finden keine Konzerte statt. Und so kommt auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge."

Zudem arbeite er an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen solle, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden könnten und daher nicht wirtschaftlich seien.

Scholz wehrte sich gegen Kritik von Union und Ökonomen, die bisher auf rund 33 Milliarden Euro veranschlagte November- und Dezemberhilfe, sei viel zu üppig konzipiert. Den vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen wird bis zu 75 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahresmonat ersetzt. "Darunter sind Betriebe, die das ganze Jahr über kaum Geschäft gemacht haben und mit dem Umsatz in den letzten Wochen des Jahres gerechnet haben. Denken Sie an die Schausteller und die Weihnachtsmärkte. Deshalb war es richtig, nicht nur die Einschränkungen zu verlängern, sondern auch die Hilfen", sagte Scholz.

Zugleich betonte er, dass die Hilfen ab Januar auf ein Modell umgestellt werden, das sich an den Fixkosten orientiert. Bei der dafür geplanten Überbrückungshilfe III würden die Obergrenzen ausgeweitet: von monatlich 50 000 Euro auf bis zu 200 000 Euro.

© dpa-infocom, dpa:201206-99-587254/2