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EuGH-Urteil Schwäbisch-schottischer Whiskystreit geht in nächste Runde

Denkt der Durchschnittsverbraucher bei "Glen Buchenbach" an schottischen Whisky? "Ja", meint die schottische Whisky-Vereinigung und klagt gegen eine schwäbische Kleindestille. "Auslegungssache" meint der EuGH - und gibt den Fall zurück nach Deutschland.

07.06.2018, 14:50

Luxemburg (dpa) - "Glen"-Whisky aus Deutschland könnte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen Verbraucher verwirren.

Grund dafür ist eine mögliche Verwechslungsgefahr mit schottischem Whisky. Das müsse aber das zuständige deutsche Gericht prüfen, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-44/17) - und gaben den deutschen Richtern noch ein paar Orientierungshilfen zur Hand.

Der jahrelange Streit zwischen der schottischen Whisky-Vereinigung und einem schwäbischen Hersteller dürfte damit in Hamburg in eine weitere Runde gehen.

Der schottische Verband hatte vor dem Landgericht Hamburg einen deutschen Produzenten verklagt, der aus Berglen im schwäbischen Buchenbachtal einen Whisky namens "Glen Buchenbach" vertreibt. Nach Angaben des Landgerichts verwenden 31 von 116 Herstellern von schottischem Whisky den Begriff "Glen" in ihrem Namen. Die Vereinigung argumentiert, dass der Zusatz bei den Verbrauchern den Eindruck erwecke, dass es sich beim "Glen Buchenbach" um einen schottischen Whisky - einen Scotch - handele.

Scotch ist allerdings eine von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung. Ähnlich wie "Champagner" oder "Prosecco", die nur Schaumweine aus bestimmten Regionen Frankreichs beziehungsweise Italiens tragen dürfen, darf nur schottischer Whisky als Scotch verkauft werden.

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass das nationale Gericht prüfen müsse, ob ein "normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher" unmittelbar an die geschützte Angabe "Scotch Whisky" denke, wenn er ein ähnliches Produkt mit dem Namenszusatz "Glen" vor sich habe. Es genüge nicht, dass die strittige Bezeichnung eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten Angabe oder dem dazugehörigen Gebiet wecken könne. Außerdem müssten alle anderen Angaben auf dem Etikett bei der Bewertung ausgeblendet werden.

Jürgen Klotz von der beklagten Waldhornbrennerei begrüßte die Entscheidung des EuGH. "Das gibt uns kräftigen Rückenwind für die weiteren Instanzen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Überall auf der Welt gebe es außerdem "Glen"-Whiskys, die kein Scotch seien, etwa den "Glendalough" aus Irland, oder den "Glen Rhine Whiskey" aus der Schweiz. Dies alles muss aber nun das Hamburger Landgericht klären.

EU-Spirituosenverordnung (110/2008)

Dokumente des EuGH zum Fall

Mitteilung des EuGH