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Kabinett billigt Gesetzentwurf Zoll soll aufrüsten gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug

Tagsüber schlecht bezahlte Schufterei. Nachts Schlaf im Matratzenlager oder in einer Schrottimmobilie. Gegen solche Arbeitsbedingungen will die Bundesregierung stärker vorgehen.

Von Martina Herzog, dpa 20.02.2019, 17:18

Berlin (dpa) - Um illegale Beschäftigung und Lohndumping einzudämmen, soll der Zoll mehr Personal und Kompetenzen bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verabschiedete das Kabinett in Berlin.

"Wir haben festgestellt, dass es ganz of ausbeuterische Verhältnisse gibt", sagt Scholz. Er berichtet von Baustellen, auf denen die Arbeiter "unter sehr harten Bedingungen" ihren Lohn verdienen, der ohnehin viel niedriger ausfällt als eigentlich vorgeschrieben. Am Ende des Tages müssten sie dann "unter ganz unerträglichen Bedingungen übernachten (...), in irgendwelchen Matratzenlagern, die keinerlei Vorschriften entsprechen, die wir in Deutschland haben".

Die zuständige "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" beim Zoll soll nun 3500 neue Stellen bekommen, zusätzlich zu einem ohnehin geplanten Zuwachs von heute rund 7500 Mitarbeitern auf mehr als 10.000 im Jahr 2026. Laut Scholz soll die Zunahme ab 2030 jährliche Kosten von 460 Millionen Euro verursachen.

Schon heute prüft der Zoll, ob der Arbeitgeber seine Mitarbeiter der Sozialversicherung meldet, die nötigen Steuern zahlt und die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen einhalten. Doch bislang gehört die Unterbringung nicht zu den Mindestarbeitsbedingungen - das soll sich ändern. Schon beim Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel soll der Zoll ermitteln können.

Die Gewerkschaften begrüßen die Pläne, denen Bundestag und Länder noch zustimmen müssen, im Wesentlichen. "Fälle von Lohndumping finden sich auf fast jeder Großbaustelle in Deutschland", sagte der Bundesvorsitzende der IG Bau, Robert Feiger, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei gut, dass Scholz hier ein Signal setze. Allerdings sei mehr möglich gewesen, etwa bei der Umsetzung von EU-Regeln zum Umgang mit Arbeitnehmern aus dem europäischen Ausland. "Wir wünschen uns deshalb eine deutlich mutigere Umsetzung." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bemängelte, dass der Zoll nicht an die IT-Systeme der Polizei angebunden sei. Zudem fehle kohärente Gesetzgebung für die Kriminalitätsbekämpfung durch den Zoll.

Auch Tagelöhner-Börsen oder "Arbeitsstriche", bei denen sich Menschen für den Tag verdingen, soll der Zoll genauer in den Blick nehmen. Bislang kann er erst einschreiten, wenn er Tagelöhner bei einer illegalen Beschäftigung ertappt. Künftig sollen die Beamten schon bei der Anbahnung am Straßenrand einschreiten können.

Auch die "Bau-Mafia" soll der Zoll stärker ins Visier nehmen. Hier versuchten manche Arbeitgeber, mit Subunternehmen zu verschleiern, wer Personal beschäftigt und so Steuern und Sozialabgaben zu vermeiden, erklärt das Ministerium. Manchmal würden auch Leistungen abgerechnet, die nie erbracht wurden. Die Zoll soll die Kommunikation Verdächtiger künftig überwachen können und einfache Strafverfahren auch selbst führen. Das Erstellen von Scheinrechnungen soll eine Ordnungswidrigkeit werden und die Verfolgung illegaler Beschäftigung auch dann möglich, wenn der konkrete Arbeitsort unbekannt ist.

Organisierte Kindergeld-Betrüger müssen sich ebenfalls auf Kontrollen durch den Zoll einstellen. EU-Ausländer nutzten zum Teil fingierte Arbeitsverträge und rückdatierte Mietverträge, um Kindergeld zu erschleichen. Manche wiesen nur geringe Verdienste aus, um dann Hartz-IV-Leistungen einzustreichen. Allein die Jobcenter haben laut Ministerium 2017 Schäden durch bandenmäßigen Sozialbetrug in Höhe von 50 Millionen Euro festgestellt.

In Zukunft sollen EU-Ausländer Kindergeld in den ersten drei Monaten nur erhalten, wenn sie Einkünfte in Deutschland nachweisen können. Jobcenter, Ausländerbehörden und Familienkassen sollen enger zusammenarbeiten. Im Zweifel sollen die Familienkassen die Zahlungen vorläufig einstellen können.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach begrüßte die Pläne zwar grundsätzlich, sieht die Regelungen zum Kindergeld aber skeptisch. "Menschen, die hier in Deutschland leben und Kinder haben, müssen auch Kindergeld bekommen", sagte sie der Saarbrücker Zeitung. "Eine Wartezeit von drei Monaten ist unangemessen und benachteiligt vor allem die Kinder."

Der Deutsche Anwaltverein hält die Regelung für europarechtswidrig und fürchtet ganz grundsätzlich "ausufernde Ermittlungsmethoden" und eine nicht zu rechtfertigende Machtfülle für den Zoll.