Unterstützung für Familien Freude über mehr Kindergeld währte nicht lange
Wie andere Mütter und Väter freute sich auch Kathrin Knechtel aus Magdeburg über die zum Januar 2009 angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro.
"Ich bin eine alleinerziehende Mutti und bekomme vom Jugendamt jeden Monat Unterhaltsvorschuss, da der Vater nicht für sein Kind aufkommt", schrieb sie uns. Und weiter, dass sie als Mutter nun aber sehr verärgert sei, dass die zehn Euro mehr Kindergeld vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden. "Politiker möchten, dass es weniger Kinderarmut in Deutschland gibt. Doch sie erlassen Gesetze, durch die ohnehin schon benachteiligte Kinder keinen Anspruch auf die Kindergelderhöhung haben", kritisierte diese junge Frau. Auch eine Mutter in ähnlicher Situation aus dem Bördekreis machte in einem Leserbrief ihrem Ärger über die Anrechnung des Kindergeld-Plus‘ auf den Unterhaltsvorschuss Luft.
Beide Frauen sind bei weitem kein Einzelfall, weiß man beim Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter, denn für immerhin 500 000 Kinder in Deutschland habe das neue Jahr mit eingefrorenen Finanzen begonnen. Für diese Mädchen und Jungen gibt es zehn Euro weniger Unterhaltsvorschuss, weil die Kindergelderhöhung voll angerechnet wird. Sie haben damit keinen Euro mehr zur Verfügung, moniert der Verband. Lediglich Kinder unter sechs Jahren bekommen seit Januar zwei Euro im Monat mehr, da ihr Unterhaltsbetrag insgesamt geringfügig ansteigt. Nach Verbandsangaben stehen Kinder im Unterhaltsvorschuss im Vergleich zu allen anderen im Eisregen. Während für Kinder in Hartz-IV-Familien teilweise der Schulbedarf erhöht wird und Kinder, die regulären Unterhalt vom Elternteil beziehen, wenigstens drei bis acht Euro Kindergelderhöhung verbuchen, gibt es für viele Kinder im Unterhaltsvorschuss null Euro zusätzlich.
Es sei kaum zu glauben, dass eine halbe Million Kinder in Deutschland nicht von dem sogenannten Familienleistungsgesetz profitieren, meint der Verband. Bundesvorsitzende Edith Schwab verweist auf die fehlende Neuregelung im Unterhaltsvorschuss und darauf, dass die verantwortlichen Politiker bisher nicht auf Vorschläge zu einer Übergangsregelung geantwortet hätten. "Kinder im Unterhaltsvorschuss können nichts dafür, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Sie sind die Gruppe, die auf die finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen ist. Wer diese Kinder vergisst, kann es mit der Bekämpfung von Kinderarmut nicht ernst meinen", so Schwab. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter stellt Betroffenen Musterbriefe zur Verfügung, mit denen sie sich an das Bundesfamilienministerium wenden und auf ihre Situation aufmerksam machen können. Die Musterbriefe stehen unter: www.vamv.de