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Streit mit der Bank: Wann sich der Gang zum Ombudsmann lohnt

14.08.2014, 09:19

Berlin/Erfurt - Wer Differenzen mit seiner Bank hat, muss nicht immer vor Gericht ziehen. Kunden können auch einen Ombudsmann einschalten und ihn um Vermittlung bitten. Doch im Schnitt endet nur gut die Hälfte aller Schlichtungsverfahren zugunsten des Kunden.

Sie fühlen sich über die Risiken einer Geldanlage nicht hinreichend aufgeklärt oder bei der Abwicklung eines Kredits über den Tisch gezogen: Immer wieder kommt es vor, dass Kunden mit ihrer Bank in Clinch geraten. Doch Anwalts- und Gerichtskosten sind oft hoch. Wer das Geld sparen will, kann zunächst über einen Ombudsmann versuchen, die Unstimmigkeiten mit seiner Bank beizulegen.

Eine bundesweit einheitliche Beschwerdestelle gibt es nicht. Kunden der privaten Banken wenden sich an den Bundesverband deutscher Banken. Diejenigen, die ihre Finanzgeschäfte bei den Sparkassen erledigen, kontaktieren den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) oder den zuständigen Regionalverband. Wer bei einer Volksbank Kunde ist, sendet seine Beschwerde an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "In Zweifelsfällen sollten Kunden bei ihrem Geldinstitut direkt nachfragen, an welchen Ombudsmann sie sich wenden können", rät Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Insgesamt rund 11 000 Fälle haben die Schlichter der Geldinstitute im vergangenen Jahr zu bearbeiten gehabt. Jedes zweite Verfahren ging zugunsten der Bankkunden aus. Eckehard Balke von der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt bezweifelt, dass die Ombudsleute immer mit der nötigen Unvoreingenommenheit einen Fall bearbeiten. "Ich halte es nicht für richtig, dass die Schlichter unmittelbar bei den Verbänden angesiedelt sind", erklärt der Verbraucherschützer. Besser wäre es aus seiner Sicht, wenn es außerhalb der Verbandsebene an neutraler Stelle eine unabhängige Beschwerdestelle gäbe.

Die Banken weisen den Vorwurf der fehlenden Objektivität der Ombudsleute zurück. "Die Schlichter sind keine Mitarbeiter der Geldinstitute", erklärt Julia Topar. "Bei ihnen handelt es sich um ehemalige hohe Richter und Ministerialbeamte, die die Fälle neutral beurteilen."

Wer eine der
Schlichtungsstellen der Banken kontaktieren möchte, muss das schriftlich tun. Neben einer präzisen Schilderung des Falls gehören Kopien von Unterlagen zum Anschreiben unbedingt dazu. Die Forderung, die der Verbraucher an die Bank hat, sollte in dem Brief klar benannt werden. Die Kundenbeschwerdestelle des jeweils zuständigen Verbands prüft das Schreiben nach Eingang.


Noch lange nicht alle Beschwerden werden für das Schlichtungsverfahren zugelassen. "Die Schlichtung ist unzulässig, wenn die Beschwerde bereits anderweitig etwa bei einem Gericht oder einer anderen Schlichtungsstelle anhängig ist", erläutert Stefan Marotzke vom DSGV in Berlin. Nach seinen Angaben ist eine Schlichtung auch nicht mehr möglich, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde in der Schlichtungsstelle bereits verjährt war und das jeweilige Geldinstitut sich auf die Verjährung beruft.

Ist die Beschwerde für das Schlichtungsverfahren zugelassen, wird als erstes eine Stellungnahme der Bank eingeholt. Auf diese Ausführungen kann der Kunde noch einmal reagieren. Wenn an dieser Stelle die Meinungsverschiedenheit nicht beigelegt werden kann, befasst sich der Ombudsmann mit dem Fall.

Für den Kunden hat das Verfahren nicht nur den Vorteil, dass es kostenlos ist während des Verfahrens ruht zudem die Verjährung. Der Nachteil: Die Schlichtersprüche sind für die Geldinstitute nicht bindend. Lediglich die privaten Banken sehen sich in der Pflicht, dem Schlichterspruch nachzukommen wenn der Streitwert bei bis zu 5000 Euro liegt.