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Fronten verhärtet Milanhorste im Windparkgebiet?

Gibt es Milanhorste im Windpark Möckern-Brietzke-Zeppernick? Die Diskussion sorgt für verhärtete Fronten.

Von Andreas Mangiras 04.04.2016, 15:00

Zeppernick/Rottenau l Eine jüngste Nisthilfe-Aktion bei Rottenau wurde auch von Sachsen-Anhalts Ministerium für Landwirtschaft und Umweltschutz (MLU) begleitet. „Wohlwollend, aber nicht finanziell“, konkretisierte es der Leiter der Abteilung Naturschutz, Jörg Martell, während die Nisthilfen an einem Ackerstreifen in mehreren Eichen angebracht wurden. Von den Nisthilfen versprechen sich die Akteure, dass der Rotmilan sie zur Brutaufzucht nutzt. Das Gebiet um Loburg gilt als eines der Hauptbrutgebiete des Beutegreifers. 60 Prozent des weltweiten Bestandes brüten in Deutschland – die meisten in Ostdeutschland. Rund 24 000 Paare gibt es weltweit.

Hintergrund der Aktion ist, dass im betreffendem Gebiet nach Aussagen von Bürgerinitiative und Polizei wiederholt natürliche und künstliche Milanhorste entfernt worden sein sollen. Mehrfach wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet, zuletzt am 9. März, nachdem in einem Park bei Kalitz ein Milanhorst illegal entfernt worden sein soll. Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch bestätigt, dass bei den Ermittlungen vor Ort an dem angegebenen Baum „Spurenabrieb in regelmäßigen Abständen“ vorgefunden worden sei. Ob der von einem Steigeisen stamme, konnte der Polizeisprecher nicht sagen. Einen Milanhorst habe man nicht vorfinden können.

Das Unternehmen Lorica, das in dem Gebiet einen Windpark mit zwölf Windkraftanlagen errichten will, kritisiert die jüngsten Installationen der Nisthilfen und bezeichnet sie als rechtswidrig und „geeignet, das laufende Genehmigungsverfahren zu beeinflussen“. Gegenüber der Bürgerinitiative verweist ein von Lorica beauftragter Rechtsanwalt darauf, dass eine „rechtswidrige Verhinderung oder Verzögerung des Windparks der Errichtung des Windparks oder einzelner Anlagen Schadenersatzansprüche in signifikanter Höhe“ auslöse. Schon jetzt seien dem Unternehmen Verzugsschäden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro entstanden. Man beabsichtige, derartige Schäden zu beziffern und „gegen die Schädiger persönlich und zeitnah geltend zu machen.“

Der Aussage, dass es im Planungsgebiet Milanhorste gegeben hat, widerspricht die Firma Lorica. Vertreter des Unternehmens verweisen darauf, dass es in dem in Frage kommenden Gebiet keine amtlich kartierten Milanhorste gegeben habe.

Rotmilane stehen unter besonderem Schutz, der bis auf EU-Ebene reicht. Gesetzlich geregelt ist, dass geplante Windkraftanlagen nur genehmigt werden können, wenn es in einem definierten Abstand keine Rotmilanhorste gibt. Derzeit sind neue Regelungen im Gespräch, nach denen der Mindestabstand ausgeweitet werden soll.

Zuletzt hatte die dem Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz unterstellte Vogelschutzwarte Steckby in den Jahren 2012 und 2013 im betreffenden Gebiet eine amtliche Rotmilankartierung vorgenommen. „Der Windpark liegt nahezu vollständig im Bereich der empfohlenen Mindestabstände (1500 Meter) von Windenergieanlagen zu Rotmilanhorsten“, erklärt Stefan Fischer von der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby auf Volksstimme-Nachfrage.

In den Jahren seit Bekanntwerden des Lorica-Vorhabens wurden nach Aussagen der Zeppernicker Bürgerinitiative neue und noch nicht kartierte Milanhorste im Gebiet entdeckt. Viele davon habe man bewusst nicht der Vogelschutzwarte gemeldet, heißt es. Begründung: „Was in den amtlichen Karten eingetragen wird, kann von jedermann eingesehen werden. Wir wollen die Horste lieber geheim halten“, so BI-Sprecher Henry Bartholomäus. Im Falle einiger Horste sei allerdings durch die Vogelschutzwarte eine Nachkartierung erfolgt.

Die Vogelschutzwarte bestätigt: „In Mails und Anzeigen durch die BI wurden mehrfach aktuelle Rotmilan-Vorkommen mitgeteilt. In Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt erfolgte daher am 26. März 2015 eine gemeinsame Ortsbegehung.“ Dabei seien an vier im Rahmen der amtlichen Kartierung festgestellten Horststandorten keine Nester mehr nachgewiesen worden. Im Bereich eines dieser Standorte konnte allerdings ein neuer Greifvogelhorst gefunden werden, der vermutlich dem Rotmilan zuzuordnen war. Ferner wurden zwei Rotmilane in der Nähe dieses Standortes beobachtet. Ein weiterer Horst, der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie zum Windpark im Park von Brietzke gefunden worden ist, war bei der Ortsbegehung von Rotmilanen besetzt.

„Die Kontrolle im Jahr 2015 ergab also Brutvorkommen des Rotmilans im Gebiet (zumindest ein besetzter Horst und an zwei Stellen Beobachtungen mit Bruthinweis)“, so Stefan Fischer. Aufgrund der erneuten Anzeigen der BI im März wurde eine weitere Ortsbegehung durch die Vogelschutzwarte für den April veranlasst.

Die Bürgerinitiative habe die Existenz von Milanhorsten nie nachweisen können, stattdessen Anzeigen erstattet und immer neue Nisthilfen aufgebaut, kritisiert Lorica Geschäftsführer Dr. Bernd Panzer: „So soll ein rechtlicher Konflikt mit dem Rotmilan extra provoziert werden, der bisher gar nicht besteht. Dieses Spiel geht nun schon seit drei Jahren.“ (Mehr dazu im Interview unten auf der Seite).

Die Stadt Möckern, die Bürgerinitiative oder auch das Ministerium können so viele Nisthilfen errichten, wie sie wollen – geschützte Milanhorste sind sie deswegen noch lange nicht. Erst muss der Nachweis erbracht werden, dass der Horst von einem Milan angenommen worden oder sogar bebrütet worden ist. „Die Nisthilfen, die auf Bäumen der Region installiert wurden, gelten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nicht als Brutstätten, da sie von den Rotmilanen bisher nicht angenommen wurden“, erklärt dazu die Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann. „Der im Landkreis angesiedelten unteren Naturschutzbehörde (UNB) waren im Jahr 2015 im Bereich des WKA-Plangebietes keine nachweislich durch den Rotmilan besetzten Horste bekannt.“

Horstschutz gilt indes nicht nur für bebrütete Nester. Nach den Empfehlungen des „Artenhilfsprogramms Rotmilan Sachsen-Anhalt“ ist selbst dann, wenn ein Standort aktuell nicht mehr besetzt sein sollte, ein Horststandort noch drei Jahre nach der letzten Besetzung als ein solcher zu werten, weil immer mit einer Wiederbesetzung des einmal gewählten Standortes zu rechnen sei.

Die Mitglieder der Bürgerinitiative hatten beklagt, dass Unbefugte die Horste während der Brut- und Setzzeit bewusst stören würden. Mehrfach wurde etwa ein Fahrzeug gesichtet und deren Insassen angezeigt, die im Bereich des Planungsgebiet unterwegs waren. Die Staatsanwaltschaft Stendal erklärte dazu im September 2015, konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten etwas mit dem Entfernen der Milanhorste zu tun haben könnte, gäbe es nicht, und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Nach Aussagen des Polizeisprechers im Jerichower Land, Thomas Kriebitzsch, sind die Ermittlungen zu den Anzeigen der Jahre 2014 und 2015 inzwischen eingestellt worden. Das „anzeigengegenständliche Entfernen von Milanhorsten habe keinem Beschuldigten zugeordnet werden können“, teilte die Staatsanwaltschaft in einem konkreten Fall mit.

Per Gesetz sind die Milane umfangreich geschützt. Doch in der Praxis lässt sich dieser Schutz offenbar kaum umsetzen. Ob UNB, Polizei oder Vogelschutzwarte Steckby – wo immer man fragt, wird auf die dünne Personaldecke hingewiesen. Es sei kaum möglich, jedem Hinweis auf einen neu entdeckten Horst nachzugehen, es sei kaum möglich, im betreffenden Gebiet regelmäßig Streife zu fahren, heißt es unisono aus den Behörden und Dienststellen.

Was also ist der Schutzstatus in der Praxis wert? Mitarbeiter der beim Landkreis angesiedelten UNB sind derzeit verstärkt für Kontrollen im Gebiet unterwegs, heißt es aus dem Landkreis.