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Vogelgrippe Weiter Stallpflicht im Jerichower Land

Die wegen der Vogelgrippe eingeführte landesweite Stallpflicht ist aufgehoben. Im Jerichower Land bleibt sie bestehen. Es ist Risikogebiet.

Von Andreas Mangiras 22.03.2017, 11:47

Burg/Genthin l Wegen der grasierenden Vogelgrippe mit dem hochpathogenen Virus H5N8 und des noch nicht abgeschlossenen Vogelzuges von Wildvögeln nach Nordeuropa bleibt die Stallpflicht für das gesamte Jerichower Land anders als in weiten Teilen des Landes weiter bestehen. Darüber informierte Claudia Hopf-Koßmann, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, auf Volksstimme-Nachfrage. Es werde weiter von einer starken Gefährdung der Geflügelbestände ausgegangen. Im Jerichower Land gibt es nach Kreisangaben rund 3,5 Millionen Nutzgeflügel. Der Kreis hat die höchste Dichte an Nutzgeflügeln im Land und gilt komplett als Risikogebiet.

Nach der Bekanntgabe der risikoorientierten Aufhebung des Aufstallgebotes durch das Land am Montag habe der Landkreis Jerichower Land die Aufstallpflicht im Rahmen einer Risikobewertung für seinen Zuständigkeitsbereich geprüft, erläuterte Claudia Hopf-Koßmann. Aufgrund der Lage an der Elbe, dem Elbe-Havel-Kanal und den umfangreichen Seen und Gewässern gebe es eine Vielzahl von EU-Wildvogelrastgebieten im Landkreis. Da der Vogelzug nach Nordeuropa noch nicht abgeschlossen und der Wildvogelbestand dementsprechend hoch sei, „wird weiterhin von einer starken Gefährdung der Geflügelbestände ausgegangen und die Aufstallpflicht im gesamten Gebiet aufrechterhalten“, so Hopf-Koßmann. „Die Risikobewertung wird permanent aktualisiert. Nach gegenwärtiger Kenntnislage ist für den Monat März mit keiner Lockerung zu rechnen."

Im Jerichower Land gab es in diesem Winter bisher acht Fälle von toten Wildvögeln, die den gefährlichen H5N8-Virus in sich trugen. Bei Möser musste im Dezember der befallene komplette Bestand eines Gefügelbetriebes, rund 9500 Enten, getötet werden. Der letzte Fall stammt vom 3. März: ein toter Bussard bei Niegripp.

Das Land hatte die landesweite Stallpflicht für Geflügel am 21. März nach rund vier Monaten wieder aufgehoben worden. Es gelte aber weiterhin ein „Aufstallungsgebot in Risiko- und Restriktionsgebieten“, teilte das Umweltministerium mit. Da die Aufstallung für Wasser und Rassegeflügelzüchter stark belastend sei und bereits sehr lange andauere, werde die Stallpflicht nun weiter gelockert.

„Die Entscheidung, ob Geflügel eingesperrt bleibt oder nicht, liegt jetzt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten“, sagte Claudia Dalbert (Grüne) der dpa. Für Landkreise, in denen mindestens zwei Wochen lang keine neuen Fälle aufgetreten sind, sei die Aufstallung auf Risikogebiete zu beschränken.