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Herstellungsbeitrag Wasserverband geht in die Vollstreckung

Das Verfahren Herstellungsbeitrag II soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Offenen Forderungen belaufen sich auf 170 307 Euro.

Von Cornelia Ahlfeld 24.09.2015, 21:00

Gardelegen l Mietpfändung, Lohnpfändung, Kontenpfändung und Grundstückspfändung – der Gardeleger Wasserverband geht jetzt in Sachen offene Forderung beim Herstellungsbeitrag II in die Vollstreckung. Die Außenstände betragen bisher insgesamt 170 307 Euro. „Wir haben aktuell viele Schreiben mit Androhung auf Vollstreckung rausgeschickt“, informierte die Geschäftsführerin des Gardeleger Wasserverbandes, Katja Rötz, in der Verbandsversammlung am Dienstagabend.

Dabei sei der Wasserverband selbst auch Vollstreckungsbehörde. „Wir schrecken auch nicht davor zurück, ins Grundstück zu gehen“, betonte Rötz. Der Herstellungsbeitrag II gelte als öffentliche Last im Grundbuch und stünde für vier Jahre an erster Stelle der Gläubigerrangfolge im Grundbuch. Erst nach vier Jahren rücke der Verband mit dem Herstellungsbeitrag nach unten. Das sei für offene Forderungen des Verbandes aus 2011 jetzt akut. Zuvor informierte Rötz über den aktuellen Stand, was den Herstellungsbeitrag II betrifft. Der wird von allen Grundstückseigentümern erhoben, deren Grundstücke vor dem 15. Juni 1990 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen worden war.

Der Herstellungsbeitrag II wurde in zwei Phasen bearbeitet. Von 2010 bis März 2013 wurden 1236 Bescheide im Umfang von 1,13 Millionen Euro verschickt. 318 Kunden legten Widerspruch ein. Überwiegend wurde abweisend entschieden. In einigen Fällen gab es Neuberechnungen. Aus dieser ersten Phase gibt es noch drei laufende Verfahren, informierte Rötz. Dazu seien 16 Klagen gegen den Herstellungsbeitrag II vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht anhängig gewesen. Alle Klagen seien abgewiesen worden. Eine direkte Berufung wurde nicht zugelassen. Die Anträge der Kläger auf Berufung wurden abgelehnt. „Damit sind alle Bescheide rechtskräftig“, betonte Rötz.

Es folgte eine Aussetzung der Forderungen nach einem Gerichtsurteil in Bayern im Zusammenhang mit Verjährungsfristen. Die räumte der Landtag als Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Dezember vorigen Jahres ein. Nachdem der Gesetzentwurf bereits im Herbst 2014 den Koalitionsausschuss des Landtages passiert hatte, startete der Wasserverband im September 2014 die zweite Phase der Beitragserhebung. Verschickt wurden bis Dezember 1517 Bescheide im Umfang von gut zwei Millionen Euro. 733 Widersprüche wurden eingelegt. Nach dem Landtagsbeschluss zu den Übergangs- und Verjährungsfristen haben 358 Kunden ihre Widersprüche zurückgezogen. 375 Widersprüche blieben beim Verband. 301 Verfahren seien bearbeitet worden. Die restlichen 74 Widersprüche sollen bis zum Jahresende abgearbeitet werden.

„Wir hoffen, dass wir das schaffen, denn es sind einige schwierige Fälle dabei“, sagte Rötz. Auch in der zweiten Phase sei die Mehrheit der Widersprüche abgewiesen worden. Einige seien als berechtigt anerkannt worden. In diesen Fällen gebe es ebenfalls eine Neuberechnung. Im Rahmen der zweiten Phase seien drei Klagen eingereicht worden. „Wann es einen Termin zur Verhandlung geben wird, ist unklar“, so Rötz. Das Verwaltungsgericht Magdeburg sei momentan stark mit Asylverfahren beschäftigt. In den nächsten zwei Jahren sei nicht mit einem Termin zu rechnen.

In der ersten Phase wurden 167 Anträge auf Ratenzahlungen bestätigt. Die betroffenen Kunden hätten mittlerweile alles bezahlt. Es gebe aber auch Kunden, die nicht zahlen wollen – aus verschiedenen Gründen. Die Summe der offenen Forderungen in Phase eins belaufe sich auf 35 451 Euro. In der Phase zwei habe es 179 Anträge auf Ratenzahlungen gegeben. 168 seien bisher bearbeitet worden. Elf seien noch in der Bearbeitung. 40 Kunden hätten ihren Ratenzahlungsvertrag bereits erfüllt. Die offenen Forderungen in der Phase zwei belaufen sich auf 205 714 Euro. Davon seien 70 857 Euro gestundet worden. 134 856 Euro seien in die Vollstreckung gegangen.