Bundesstraße 6 Klage gegen Ortsumgehung

Harsleber klagen gegen den Bau der Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben. Doch die Bauvorbereitungen sind schon im Gange.

Von Jörg Endries 16.03.2016, 00:01

Halberstadt/Harsleben l Ist der Bau der Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben rechtens oder nicht? Fünf Bürger aus Harsleben, zu denen Ramona Sperling gehört, sagen „Nein“, und klagen gegen das Bauvorhaben vor dem Oberverwaltungsgericht. Obwohl noch kein Urteil vorliege, haben im November 2015 Landesbauminister Thomas Webel und Enak Ferlemann (beide CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium, am Ortsrand von Harsleben den Baustart gefeiert, kritisiert Ramona Sperling.

„Das ist eine Frechheit und hat mit Recht überhaupt nichts zu tun“, beklagt Ramona Sperling. Außerdem habe das Land Sachsen-Anhalt den zum Bau der neuen Bundesstraße 79 notwendigen Grund und Boden noch gar nicht erworben. Die Harsleberin kocht vor Wut.

Mehrere Privatpersonen haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben am 23. April 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Klage erhoben und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt“, bestätigt Peter Mennicke, Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, auf Volksstimme-Nachfrage. Die Klage, die weiterhin anhängig sei, würde sich gegen die Lärmschutz- und Luftschadstoffermittlung und die getroffene Variantenabwägung richten. „Durch die Entscheidung des OVG vom 24. Juni 2015, den Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz abzulehnen, hat der Sofortvollzug Bestand und es besteht umsetzungsfähiges Baurecht“, so Mennicke. Das Gericht sei in seiner Begründung zu dem Schluss gekommen, dass die gegen den Planfeststellungsbeschluss erhobene Klage „nach Prüfung voraussichtlich kein Erfolg haben wird“.

Zum Grunderwerb heißt es aus dem Ministerium, dass mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes vom 14. Januar diesen Jahres das Flubereinigungsverfahren mit sofortiger Vollziehung angeordnet wurde. Rechtsbehelfe hätten somit keine aufschiebende Wirkung. Mennicke: „Per Anordnung der Flurbereinigungsbehörde vom 12. Januar ist die Bundesstraßenverwaltung zum 1. April in den Besitz und die Nutzung der Flächen eingewiesen worden.“ Bereits im Herbst 2015 habe man Nutzungsvereinbarungen mit den Landwirtschaftsunternehmen abgeschlossen.

Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten zum Bau der seit über zehn Jahren in der Planung befindlichen Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben. Im Februar sind 300 Bäume im künftigen Trassenverlauf gefällt wurden, geschützte Tiere wie der Feldhamster wurden und werden umgesiedelt, die Planungen für die insgesamt elf Bauwerke der neuen Ortsumgehung sind abgeschlossen, die Vereinbarungen zur Umverlegung von Versorgungsleitungen mit den Betreibern sind unterschrieben, informierte kürzlich Stefan Hörold, Chef der Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich West, auf Volksstimme-Nachfrage über den Stand der Arbeiten. „Im Oktober diesen Jahres beginnen die Bauarbeiten für die neue B 79 mit der Ertüchtigung einer Umleitung“, so der Behördenleiter.