Kommunalpolitik Einstürzende Altbauten

In Schwanebeck ist die Konzeption der Verbandsgemeinde Vorharz zu sogenannten Schrottimmobilien vorgestellt.

Von Christian Besecke 21.04.2016, 23:00

Schwanebeck l Die Vielzahl von einsturzgefährdeten Häuser, speziell in der Breiten Straße, missfällt den Schwanebeckern. Entsprechend groß war auch das Interesse an der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses der Stadt, bei dem Knut Buschhüter vom Bau- und Ordnungsamt die von ihm erarbeitete Konzeption zu den Schrottimmobilien den Stadträten vorgestellt hat.

Der Ausschussvorsitzende Lutz Gnade hatte bereits im Vorfeld bei einem Termin mit der Volksstimme auf etliche marode Häuser in der Stadt hingewiesen. Um so erfreuter zeigte er sich, als er erfuhr, dass die Verwaltung an einer entsprechenden Konzeption arbeitet, um das Problem angehen zu können. „Bürger, die noch dazu in der Nachbarschaft einer solchen verfallene Immobilie wohnen, kommen immer wieder zu uns und fragen nach Lösungsmöglichkeiten“, bestätigte Gnade.

Genau diese Lösungsmöglichkeiten gibt nun Knut Buschhüter mit dem Konzept, welches in Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz entstanden ist. Gleich zu Beginn sagte Buschhüter: „Niemand darf jetzt erwarten, dass sofort etwas passiert. Wir haben jetzt jedoch eine Abhandlung in der Hand, die die Probleme benennt und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.“

Der Vortrag wurde mittels Beamer auf eine kleine Leinwand geworfen und die anwesenden Einwohner durften sich sogar einmal unter die Stadträte mischen, um das Geschehen direkt verfolgen zu können.

Buschhüter hat das sogenannte Dresdner Modell zur Basis seiner Ausführungen gemacht. „So wird in Sachsen verfahren“, betonte er. „In der Verbandsgemeinde können wir diese Herangehensweise gut anwenden.“

Seit 2013 habe nicht mehr nur das Bauordnungsamt des Landkreises Einflussmöglichkeiten, auch die jeweilige Stadt oder Gemeinde könne nun etwas gegen einsturzgefährdete Immobilien unternehmen. „In Schwanebeck gibt es 895 Gebäudeadressen“, erklärte Knut Buschhüter. Mithilfe einer Liste verdeutlichte er die von der Verwaltung bei der Ortsbegehung festgestellten Mängel, die in Kategorien festgehalten wurden. „Ästhetische Mängel gibt es bei 412 Häusern, Mängel an der Bausubstanz wurden bei 118 festgestellt“, berichtete er . „Uns interessieren die Kategorien fünf und sechs, diese stellen die Schrott-Immobilien dar.“

Der Begriff „Schrott-Immobilie“ sei durchaus gängig und werde von der Verwaltung auch so im Sprachgebrauch verwendet. Insgesamt 34 davon gibt es in der Stadt. Eine Häufung trete auch gerade in der bereits genannten Breiten Straße auf. Er erläuterte daraufhin die Arbeitsschritte, die notwendig seien, um überhaupt erst einmal Kontakt zu den Eigentümern der Grundstücke zu bekommen. In einem „Strategieumfeld“ verwies er auf die Möglichkeit von Verfügungen, um „bei den Besitzern Druck zu machen“.

Dazu müsse man auch bereit sein, die Eigentümer abzufinden. „Man muss hier begreiflich machen, dass eine wie auch immer geplante Investition gescheitert ist“, sagte Buschhüter. „Immerhin haftet ein Eigentümer in dem Fall auch mit seinem Privatvermögen.“ Biete man dann eine geringe Summe, dann könne der Erwerb erfolgen, der einen nachfolgenden Abriss zur Folge hätte.

„Dafür muss die Stadt aber erst Gelder in den Haushalt einstellen“, merkte er an. In diesem Jahr sehe er da keine großen Möglichkeiten. Zudem müsse man auch Abrisskosten im Auge haben. Der Ausschussvorsitzende Lutz Gnade warf ein, dass man sich im Vorfeld dazu günstige Optionen offenhalten sollte. „Es könnte aber auch so laufen, dass ein Nachbar sich bereit erkläre, das Grundstück zu übernehmen und den Abriss auf seine Kosten zu finanzieren gedenke“, fügte Gnade hinzu.

Knut Buschhüter kam auf das Problem der Suche nach den aktuellen Eigentümern zu sprechen. „Das ist eine Mammutaufgabe für die Verwaltung, da teilweise eine große Recherchearbeit betrieben werden muss. Das kann sich über einen langen Zeitraum hinziehen“, erläuterte er. Hier sei man auch auf die Hilfe der Bürger angewiesen, die vielleicht den entscheidenden Tipp geben könnten.

„Dann können wir nach dem Dresdner Modell verfahren“, bringt er vor. „Es wird zusammengetragen was regelwidrig ist und der Eigentümer kann damit konfrontiert werden. Im Rahmen der gütlichen Einigung kann man das gewünschte Ergebnis erzielen.“

Auch die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Quartierbeauftragten könne veranlasst werden. „Dabei handelt es sich um einen Bürger, der quasi die Sache in seine Hände nimmt und diese Arbeit für die Stadt übernimmt“, erläuterte Buschhüter.

Die Verwaltung wäre wesentlich entlastet und könnte dann mit Verfügungen den Rücken decken. Er empfehle zudem die Erstellung einer Prioritätenliste für die 34 genannten Grundstücke in Schwanebeck. Diese könne dann nach und nach abgearbeitet werden, unterstützt mit speziellen Haushaltsmitteln. Befänden sich Grundstücke als Bürgschaften in Bankbesitz, müsse man zudem die Abschreibung abwarten und könne danach ein direktes Angebot machen. „Sollten uns Bürger in einer der genannten Formen helfen können, wären wir dankbar für die Unterstützung“, sagt Knut Buschhüter.