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Schiedsmann Flechtinger schlichtet seit 50 Jahren

Seit 50 Jahren engagiert sich Ernst-Dieter Wiedemann ehrenamtlich. Der Flechtinger ist Schiedsmann.

Von Carina Bosse 14.04.2016, 01:01

Flechtingen l Sprichwörter wie „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ oder Lieder wie das vom Knallerbsenstrauch drücken aus, was den Menschen mit all seinen Stärken und Schwächen ausmacht. Wenn dann einmal die Schwächen die Oberhand gewinnen, wird daraus möglicherweise ganz schnell ein Nachbarschaftsstreit, im schlimmsten Fall bis zur Eskalation.

Dann zum Beispiel ist Ernst-Dieter Wiedemann, inzwischen seit mehr als 50 Jahren Schiedsmann aus Flechtingen, zur Stelle. „Wir müssen aber zumindestens von einer der beiden Parteien angesprochen werden, die den Willen hat, den Streit beizulegen“, sagt der Flechtinger.

Oder aber die Streithähne sind bereits vor Gericht gelandet, und das entscheidet, dass zunächst eine Streitschlichtung angerufen werden soll.

Zum Jubiläum gab es jüngst eine Dankesurkunde der Präsidentin des Landgerichtes Magdeburg. Der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes Haldensleben hatte sie ihm in einer netten Kaffeerunde übergeben.

Ernst-Dieter Wiedemann schmunzelt über das Bürokratische, denn seine „Dienstzeit“ in Sachen Streitschlichtung geht schließlich schon mehr als fünf Jahrzehnte. Doch es sei schön, dass die Arbeit anerkannt wird. „Für mich ist die Arbeit in der Schiedsstelle eine lohnende Sache“, sagt er.

Geschichten aus seiner Zeit als Schiedsmann kann der Flechtinger erzählen, die Otto Normalverbraucher nicht für möglich hält. Doch das tut er – wenn überhaupt – natürlich mit aller gebotenen Vorsicht, denn alle seine „Fälle“ sind absolut anonym und bleiben es auch.

Er hat das Amt in den 1960er Jahren sozusagen geerbt, denn bereits sein Vater kümmerte sich um zivilrechtliche Streitigkeiten, um diese möglichst friedlich und mit einem Kompromiss, den beide Seiten tragen können, beizulegen.

Das Schiedswesen hat sich allerdings im Laufe der Jahrzehnte mehrfach verändert, wurde teilweise reformiert oder zumindestens angepasst. Darum müsse man auch ständig am Ball bleiben, sich über Änderungen in den Vorgaben informieren. Dabei helfen die BDS-Nachrichten, die der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen regelmäßig herausgibt. Auch das Landes-Ministerium für Justiz hält Info-Material über Nachbarschaftsrecht und außergerichtliche Streitschlichtung bereit.

Allerdings gelten unter Umständen Vergleiche, die zwischen den Streithähnen vereinbart worden sind und damit den Frieden wieder herstellen oder zumindestens stärken, als höher gewertet als die Regelungen im Nachbarschaftsgesetz. Heißt also, wenn am Tisch mit dem Streitschlichter Vereinbarungen getroffen werden, mit denen beide Parteien leben können, sind diese auch anzuwenden. „Ich würde mir wünschen, dass schon im Vorfeld Möglichkeiten des Aufeinanderzugehens ausgelotet werden“, sagt der Schiedsmann. Allerdings seien die Fronten oftmals so verhärtet, dass man gar nicht zu solchen Kompromissgesprächen kommt.

Nun zieht nicht jeder Kontakt auch gleich eine Verhandlung mit beiden Parteien am Schlichtertisch nach sich. Von 40 Kontakten pro Jahr münden um die fünf Konflikte in einem Schlichtungsversuch, sagt der Flechtinger.

Sein größter Erfolg sei es, wenn sich die Konfliktparteien einigen, weil durch das gemeinsame Gespräch ganz neue Aspekte und Gesichtspunkte entdeckt werden.

Die immer wieder gestellte Frage nach den Kosten der Schiedsstelle beträgt in Sachsen-Anhalt bei einem Vergleich 50 Euro plus Auslagen für Porto und eine Dokumentenpauschale für die Aufnahme eines Antrages, die Fertigung von Mitteilungen und Ausfertigungen, sagt Ernst-Dieter Wiedemann. Der Antragsteller zahle zunächst einen Vorschuss in zu erwartender Höhe der Kosten.

Kommt im Laufe des Schlichtungsverfahrens keine Einigung zustande, fallen Verfahrenskosten von 25 Euro plus Porto und Auslagekosten an. In diesem Fall gibt es eine sogenannte Erfolglosigkeits- bescheinigung, die sozusagen die Fahrkarte zu einer Zivilklage ist.

Zuletzt lässt sich Ernst-Dieter Wiedemann doch noch überreden, eine kleine Anekdote zum Besten zu geben. Sie sei schon so alt, dass sie niemandem mehr schade, sagt der Schlichter.

Eines Tages sei nämlich bei ihm ein Mann erschienen, der eine Nachbarin auf Herausgabe seines Geldes verklagen wollte. Diese hatte ihm gewisse intime Dienstleistungen in Aussicht gestellt, das Geld kassiert, dann aber einen Rückzieher gemacht. So eine Situation sei auch für ihn in seinem Ehrenamt nicht alltäglich, erzählt Ernst-Dieter Wiedemann schmunzelnd. Doch egal, welcher Fall, er bemüht sich stets um eine Lösung, mit der alle Seiten leben können.