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Ortsumgehung Wedringen im Bundesverkehrswegeplan

Die geplante Ortsumgehung Wedringen ist in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Die Finanzierung ist damit so gut wie sicher.

Von André Ziegenmeyer 17.03.2016, 20:00

Wedringen l Die Erleichterung bei Sigrid Arnstedt ist groß. Sie gehört zur Bürgerinitiative Wedringen. Mit Demonstrationen haben die Mitglieder wiederholt deutlich gemacht, wie wichtig die geplante Ortsumgehung B 71n für den Ort ist. Schließlich rauschen täglich mehrere tausend Fahrzeuge durch das Dorf.

Am Mittwoch hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den ersten Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) vorgestellt (Volksstimme berichtete). Für die Wedringer bedeutete das zunächst ein Wechselbad der Gefühle. Denn ein Radiosender vermeldete, dass die B 71n es nicht in den „vordringlichen Bedarf“ geschafft habe. Die Konsequenz: Weiter warten. Aller Voraussicht nach mindestens 14 Jahre lang. Dabei laufen die Planungen schon jetzt über 20 Jahre. Die Nerven lagen blank.

Das Bundesverkehrsministerium gab gegenüber die Volksstimme keine klare Stellungnahme ab. Es lägen derzeit zu viele Anfragen vor. Man bitte um Geduld. Das Landesverkehrsministerium Sachsen-Anhalt bestätigte: „Die B 71n ist definitiv im vordringlichen Bedarf“, sagte Pressesprecher Peter Mennicke. Das bedeutet: Der Bundesverkehrswegeplan listet deutschlandweit rund 1000 Bauprojekte auf. Bei allen Vorhaben im vordringlichen Bedarf ist die Wahrscheinlichkeit jedoch sehr groß, dass spätestens bis 2030 das nötige Geld auch wirklich zur Verfügung steht. Laut Peter Mennicke könnten die Finanzen auch deutlicher früher bereitstehen: „Die Planungsreife ist bei der B 71n relativ weit fortgeschritten. Wo Baurecht besteht, gibt der Bund auch das Geld.“

Aber der Pressesprecher möchte auch keine ungerechtfertigten Hoffnungen wecken. Denn bisher handelt es sich beim Bundesverkehrswegeplan nur um den sogenannten Referententwurf. Ab Montag folgt die Konsultationsphase. Dabei können Bürger Einwände gegen den Plan vorbringen – entweder online unter www.bvwp2030.de oder beispielsweise im Landesverkehrsministerium. Diese Phase endet am 2. Mai.

Anschließend werden die Stellungnahmen ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. „Auf der Grundlage dieses Berichts werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur etwaige Änderungen am Bundesverkehrswegeplan vorgenommen und dieser anschließend dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Nach dem Kabinettsbeschluss bildet der Bundesverkehrswegeplan die Grundlage für die Ausbaugesetze, die vom Deutschen Bundestag beschlossen werden“, erläuterte Peter Mennicke.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bauvorhaben bei diesen Veränderungen wieder aus dem vordringlichen Bedarf herausrutscht, schätzt der Pressesprecher als „äußerst gering“ ein. Damit haben die Wedringer eine entscheidende Hürde genommen. „Ich bin fix und fertig. Aber wir sind alle hocherfreut und erhoffen uns eine baldige Realisierung der Maßnahme“, so Sigrid Arnstedt. Nicht zuletzt freute sie sich darüber, dass sich Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel persönlich bei ihr gemeldet hatte, um die zwischenzeitliche Irritation durch die Radiomeldung aus der Welt zu schaffen.

Was den Wedringern jetzt noch fehlt, ist das Baurecht. Dafür braucht es zunächst den sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Der Termin hatte sich zuletzt immer wieder verschoben. Bei der jüngsten Demo in Wedringen hatte Thomas Webel bekannt gegeben, dass dieser Beschluss kurz vor oder nach Ostern gefasst werden soll. Das ist laut Peter Mennicke immer noch der aktuelle Stand. Auch hier gibt es zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürger können Anmerkungen zu den Plänen machen oder sogar Klage erheben. Gerade Letzteres könnte für Verzögerungen sorgen. Aber: „Wenn es keine Klagen gibt, kann der Bau dieses Jahr beginnen“, so Peter Mennicke.