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Vogelgrippe Lockerung bei Stallpflicht in der Börde

Im Landkreis Börde gilt nicht mehr flächendeckend Stallpflicht für Geflügel. Lediglich in Risikogebieten bleibt sie bestehen.

Von Ivar Lüthe 21.03.2017, 18:51

Haldensleben l Im Landkreis Börde gilt nicht mehr flächendeckend die Stallpflicht. Das hat Amtstierarzt Dr. Hans-Joachim Krohm am Dienstagnachmittag bekannt gegeben. Bereits am Montag hatte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) eine landesweite Lockerung der Stallpflicht bekannt gegeben. Einzig in Risiko- und Restriktionsgebieten solle die Stallpflicht vorerst weiter gelten, hieß es.

Nun hat der Landkreis in einer überarbeiteten Allgemeinverfügung diese Gebiete entsprechend benannt. Dabei habe man sich an den Vorgaben des Friedrich-Löffler-Institutes orientiert. Entsprechend gilt eine zehn-Kilometer-Zone entlang des Drömlings sowie der Elbe als Risikogebiet. Der größte Teil der Geflügelzüchter im Landkreis kann also seine Tiere wieder ins Freie lassen. 60 Orte im Landkreis liegen in der zehn-Kilometer-Zone beziehungsweise sind nach jüngsten Vogelgrippe-Fällen bereits als Sperrgebiet oder Beobachtungsgebiet ausgewiesen.

Wann auch für die betroffenen Orte die Stallpflicht aufgehoben werden kann, konnte Amtstierarzt Dr. Krohm am Dienstag noch nicht sagen. Dies sei von der Risikobewertung des Löffler-Institutes und des Landes Sachsen-Anhalt abhängig, sagte er auf Nachfrage der Volksstimme. Hier gelte es, eine Balance zwischen der Gefährlichkeit einer Einschleppung und den Interessen der Geflügelhalter zu finden.