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Tempo-30-Zonen Auf die Bremse vor Grundschulen

In Magdeburg könnte es ab dem kommenden Jahr mehr Tempo-30-Zonen geben. Grund dafür ist eine geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung.

Von Peter Ließmann 29.10.2015, 00:01

Magdeburg l Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU macht es möglich: In Magdeburg könnte es demnächst deutlich mehr Tempo-30-Zonen geben. Vor ihrer Regierungsbildung hatten die drei Bundesparteien im Koalitionsvertrag auf Seite 33 festgeschrieben, dass man die Verkehrssicherheit in Deutschland verbessern wolle, um die Zahl der Verkehrsopfer weiter deutlich zu senken. So weit, so Vertrag.

Jetzt will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Straßenverkehrsordnung so ändern, dass die Voraussetzungen, damit eine Tempo-50-Straße in eine Tempo-30-Straße umgeändert werden kann, „abgesenkt“ werden. Klartext: Es soll zukünftig leichter werden, vor Grundschulen oder Seniorenheimen Tempo-30-Zonen einzurichten.

Von dieser geplanten Gesetzesänderung hat die SPD-Fraktion im Magdeburger Stadtrat „Wind“ bekommen und umgehend einen Antrag für die Stadtratssitzung in der kommenden Woche aufgesetzt.

Damit wird OB Lutz Trümper „gebeten“, die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vorzubereiten. Dabei haben die Sozialdemokraten zum einen alle infrage kommenden Kindertagesstätten, Senioren- und Behinderteneinrichtungen im Blick, zum anderen aber auch ganz konkrete Standorte: die Grundschulen Sudenburg und Nordwest, am Albert-Einstein-Gymnasium und in der Stendaler Straße. Für diese Standorte waren bereits Tempo-30-Zonen beantragt, aber abgelehnt worden. Die Stadt als zuständige Verkehrsbehörde hatte immer gesetzeskonform argumentiert, dass in Hauptverkehrsstraßen keine Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen. Bisher geht das einigermaßen problemlos nur in Wohngebieten. Ausnahmen für Hauptverkehrsstraßen seien nur dann möglich, wenn im konkreten Fall „eine Gefahrenlage für Leib, Leben und Gesundheit für Menschen besteht“. Und dafür müsse ein Unfallschwerpunkt nachgewiesen werden. Eine Tempo-30-Zone als einfache Vorsichtsmaßnahme ist nach geltender Straßenverkehrsordnung in Hauptverkehrsstraßen nicht möglich. Diese Hürde will Verkehrsminister Dobrindt noch bis zum Ende dieses Jahres deutlich absenken.

Damit soll vor allem die Verkehrsicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, verbessert werden. Gerade Kinder seien wegen ihres noch jungen Alters oft nicht in der Lage, Geschwindigkeiten von Autos realistisch einzuschätzen.

Dass die StVO in Sachen Tempo-30-Zone geändert wird, gilt als sicher. Zwar muss der Bundesrat der Änderung zustimmen, aber auch dort dürfte es wenig Probleme geben, denn die Innenminister einiger Bundesländer hatte im vergangenen Herbst eine ähnliche Gesetzesinitiative angeschoben.

Wie genau die StVO geändert werden soll, konnte das Bundesverkehrsministerium gestern noch nicht sagen. Das Ministerium arbeite derzeit an einem entsprechenden Verordnungsentwurf. Bei der Änderung der Verordnung handelt es sich um ein Gesamtpaket, die Arbeiten daran dauern an, so die Pressestelle des Berliner Ministeriums auf Volksstimme-Anfrage.