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Flüchtlinge  Geplatzte Abschiebung kostet 1700 Euro

Die Abschiebung einer armenischen Familie aus Magdeburg wird noch einmal unter die Lupe genommen. Ausländerbehörde stellt deftige Rechnung.

30.06.2016, 01:01

Magdeburg l Wie sehr das Schicksal von Karmen Nazaryan die Leute berührt, sieht man zum Beispiel in der Apotheke am Ulrichplatz. Hier arbeitet die 28-Jährige als pharmazeutisch-technische Assistentin. Seitdem die Volksstimme vor zwei Wochen das erste Mal über die drohende Abschiebung der Armenierin, ihrer Eltern und ihres Bruders berichtete, wird sie täglich darauf angesprochen. Als Karmen Nazaryan am Mittwochmorgen zur Arbeit geht, kommt ihr etwa eine ältere Dame entgegen: „Gibt es bei Ihnen etwas Neues“, fragt sie. „Das Interesse der Leute ist wirklich groß“, sagt Karmen Nazaryan.

In der Apotheke, im Dom und der Nicolaikirche liegen mittlerweile Unterschriftenlisten aus. Darin wird ein Bleiberecht für die Familie gefordert. Apotheker Andreas Haese hat eine Petition auf der Internetplattform Change.org gestartet, in der er ein Bleiberecht für seine Angestellte fordert.

Nun hat sich auch der Flüchtlingsrat eingeschaltet. Bei der kommenden Sitzung der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt, in der Vertreter aus Verwaltung, Verbänden und Kirche sitzen, will der Flüchtlingsrat den Fall einbringen. Ob er auch angenommen wird, ist allerdings unklar. Denn juristisch ist die Geschichte der Familie Nazaryan für die Behörden klar und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt.

Als die Familie 2004 nach Deutschland einreiste und einen Asylantrag stellte, gaben die Eltern von Karmen Nazaryan an, aus dem Iran zu kommen. Das erhöhte die Asylchancen und flog nicht auf, weil die Familie tatsächlich aus dem Iran stammt und nach Armenien ausgewandert war. Selbst ein Sprachgutachter bescheinigte den Nazaryans, dass sie echte Iraner seien. Die Familie musste 2004 aus Armenien fliehen, weil sie nach eigenen Aussagen bedroht wurde.

Durch einen Hinweis der Deutschen Botschaft in Armenien flog die Identitätsfälschung 2014 allerdings auf. Das wiederum stellt heute einen Hinderungsgrund für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dar.

Die Sachlage ist für die Ausländerbehörde Magdeburg damit klar – ungeachtet dessen, dass Karmen Nazaryan einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, als sehr gut integriert gilt. Das ist auch bei den anderen Familienmitgliedern so. Die Mutter engagiert sich in der evangelischen Hoffnungsgemeinde, der Vater arbeitet in einem Sicherheitsunternehmen und der Bruder, der inzwischen auch Frau und Kinder hat, arbeitet in einem Café. Die Behörde stützt sich bei ihrer Begründung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg (AZ: 4 A 333/15 MD).

Nach dem Volksstimme-Bericht wurde die Duldung der Familie allerdings bis Mitte Juli 2016 verlängert. Eine Verlängerung darüber hinaus ist möglich, wenn die Abschiebung weiter ausgesetzt werden sollte – etwa aus gesundheitlichen Gründen. Bei einem ersten Abschiebeversuch am 26. Mai war der Vater von Karmen Nazaryan im Flughafen zusammengebrochen und musste ärztlich versorgt werden. Die Abschiebung wurde daraufhin ausgesetzt. Wird die Familie allerdings abgeschoben, darf sie, je nach Familienmitglied, zwischen 18 und 32 Monaten nicht wieder nach Deutschland einreisen. „Meine Arbeit wäre ich damit sicher los“, sagt Karmen Nazaryan.

Dass der Ton nun schärfer wird, merkt die Familie an den Schreiben, die nun nahezu täglich im Briefkasten landen. Zum Beispiel werden die Nazaryans aufgefordert, 1700 Euro für die geplatzte Abschiebung am 26. Mai dieses Jahres zu zahlen – pro Person. Dezidiert werden die entstandenen Kosten (Polizei, Arzt, Verwaltung, Reisekosten) aufgelistet. Eine Zahlung hätte allerdings keinen Einfluss auf ein etwaiges Bleiberecht. Auch bei der Arbeit hat Karmen Nazaryan schon Besuch von der Ausländerbehörde bekommen. So sollte die Reisefähigkeit der 28-Jährigen festgestellt werden. Zu dieser Maßnahme griff das Amt, weil Karmen Nazaryan zuvor einen kurzfristig mitgeteilten Termin beim Amtsarzt nicht wahrnehmen konnte.