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Streusalz  Eiszeit für Magdeburger Hunde

Werden glatte Wege in Magdeburg mit Streusalz abgestumpft, sind vor allem Hunde und Katzen oft starken Schmerzen ausgesetzt.

Von Rainer Schweingel 31.01.2017, 00:01

Magdeburg l Gabriele Bahr aus dem Magdeburger Stadteil Hopfengarten ist mit ihrem „Putzi“ nahezu jeden Tag unterwegs. Doch in den frostigen Wintermonaten macht das bei weitem nicht so einen Spaß wie in der eisfreien Zeit. Der Grund ist nicht die Kälte, sondern das Eis, das sie mit sich bringt.

So mancher Haubesitzer setzt im Kampf gegen Schnee und Eis auf Streusalz. Das aber ist - bis auf wenige Ausnahmen - laut Stadtordnung verboten und kann zu Gesundheitsschäden bei streunenden Katzen sowie Hunden wie „Putzi“ führen. „Mein Hund und ich hatten große Probleme, einen Weg zu finden, wo kein Salz lag. Es gelang uns nur selten, denn auch Privatleute haben gedankenlos Salz gestreut. Das ist ja auch so einfach. Mein Hund jedenfalls hat gejault. Und ich habe ihn letztlich streckenweise Gassi getragen“, berichtete Hundehalterin Gabriele Bahr der Volksstimme.

Dr. Klaus Kutschmann, jahrelang Chef der Magdeburger Tierklinik und jetzt Präsident der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt, kennt das Problem. „Das Salz reizt stark und brennt an den Pfoten der Tiere und kann zu Gesundheitsschäden führen. Ich empfehle: Die Tiere sollten, wenn möglich, durch Schnee laufen, damit das Salz wieder entfernt wird oder gar nicht erst an die Pfoten gelangt.“

Für Hundehalterin Gabriele Bahr spielt noch ein zweiter Aspekt eine Rolle. Beim Blick in die Stadtordnung fiel ihr auf: Der Einsatz von Streusalz ist fast vollständig verboten. „Ich frage mich aber: Wer hält sich daran und wer schreitet dagegen ein?“ Die Volksstimme ließ diese und weitere Fragen von der Stadtverwaltung beantworten:

Wann wird Streusalz durch den Winterdienst eingesetzt - und wann nicht?

Der Einsatz von Auftausalz erfolgt auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und auf Straßen, an denen sich Kitas, Schulen und Altenpflegeheime befinden. Hier werden mit Winterdiensttechnik unter Einhaltung der entsprechenden Umweltrichtlinien maximal 20 g/m² gestreut. In Nebenstraßen wird nur abstumpfender Streustoff (Splitt) eingesetzt. In Ausnahmenfällen wie Extrem-Glatteis kann ein Salz-Splitt-Gemisch eingesetzt werden. Auf Radwegen wird seit dem Winter 2015/16 unter Beachtung der Umweltvorschriften Auftausalz gestreut.

Darf Salz auf Gehwegen eingesetzt werden?

Nein. Für das Streuen auf Gehwegen dürfen nur abstumpfende Streumittel wie Granulat, Splitt und Sand verwendet werden. Unzulässig ist der Einsatz von groben Stoffen (z. B. Schotter), aber auch von Salz, Salz- und Sandgemischen oder anderen chemischen Auftaustoffen.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen sind Treppen, Brückenauf- und -abgänge, Rampen, Fußgängerüberwege sowie starke Neigungen und starke Gefälle. Hier ist der dosierte Einsatz von Streusalzen gestattet, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht beseitigt werden kann.

Warum darf der Winterdienst Streusalz einsetzen, der Privatmann aber nicht?

Der entscheidende Punkt ist die Dosierung bei der Auftragung von Salz. Bei den mittlerweile üblichen geringen Streumengen und den heutigen technischen Ausbringungsverfahren der Fahrzeuge entstehen laut Stadtverwaltung bei einer gezielten und sparsamen Salzanwendung keine kritischen Belastungen für die Umwelt. Ohne professionelle Dosierung, zum Beispiel beim Auftragen mit der Hand auf Gehwegen, können jedoch die Umwelt und Tiere belastet bzw. verletzt werden.

Wie wird das Salzstreuverbot kontrolliert und welche Strafen gab es bisher?

Das Abstumpfen und andere Winterdienstpflichten werden vom Ordnungsamt im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Separate Zahlen zu Streusalz gibt es hier nicht. Bezogen auf Verstöße gegen Winterdienstpflichten erfolgten 2016 insgesamt 84 Anzeigen. In 33 Fällen wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, in 15 Fällen ein Verwarngeld erteilt. In 36 Fällen erfolgten allgemeine Hinweisschreiben oder Verfahrenseinstellungen. (Antworten basieren auf Zuarbeiten der Stadtverwaltung).

Dr. Klaus Kutschmann, Präsident der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt: Die Probleme entstehen meist dann, wenn sich Hunde beim Gassigehen am Granulat/Splitt auf der Straße verletzen und anschließend Salz in die Wunde in den Pfoten kommt. Auch Erbrechen ist möglich, weil Hunde das Salz über das Ablecken der Pfoten aufnehmen können. Eine Gesundheitsgefährdung ist nicht ausgeschlossen. Tipp: So weit möglich Hunde durch den Schnee laufen lassen.

Verein „Vier Pfoten“: Nach dem Gassigehen empfiehlt es sich, Streusalz, Steine oder Splitt mit lauwarmem Wasser abzuwaschen. Besonders das Streusalz sollte gründlich entfernt werden, da es zu Magenschäden kommen kann, wenn der Hund es selber ableckt. Wenn möglich, sollten Straßen und Wege, auf denen Salz gestreut wird, vermieden werden.