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Vogelgrippe Stubenarrest für Federvieh in Magdeburg

In Magdeburg bleibt die Stallpflicht für Geflügel bestehen, auch wenn es zu Lockerungen durch das Umweltministerium kam.

Von Jana Heute 23.03.2017, 00:01

Magdeburg l Am Montag hatte das sachsen-anhaltische Umweltministerium die landesweite Stallpflicht für Geflügel, die wegen der Vogelgrippe erlassen worden war, aufgehoben. Das hat viele Geflügelhalter aufatmen lassen. In Magdeburg wohl aber zu früh: Denn in der Landeshauptstadt bleibt die Stallpflicht für Geflügel weiter bestehen. Das sagte Amtstierarzt Dr. Bodo Lüthke am Mittwoch auf Volksstimme-Nachfrage.

Das Land habe nur die flächendeckende Stallpflicht gelockert. Die endgültige Entscheidung, ob Geflügel letztlich eingesperrt bleibt oder nicht, obliegt nun aber den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Magdeburger Veterinäramt hat entschieden, es vorerst beim „Stubenarrest“ fürs Federvieh zu belassen und das, obwohl im Stadtgebiet bislang kein einziger Fall des gefährlichen Vogelvirus H5N8 dokumentiert ist. Dies solle auch so bleiben, deshalb bleibe die Stallpflicht „derzeit bestehen“, so Amtstierarzt Lüthke.

Im Landkreis Börde wurde diese unterdessen schon gelockert. Der größte Teil der Gefügelzüchter kann seine Tiere wieder ins Freie lassen. Warum nicht in Magdeburg? „Wir liegen hier durch die Nähe zur Elbe und die bestätigten Fälle von Vogelgrippe in Nachbarkreisen wie dem Jerichower Land in der risikoreichen Zone“, so der Amtstierarzt.

Lüthke erklärte, er habe am Mittwoch noch einmal mit dem Friedrich-Löffler-Institut telefoniert. Es gebe von dort keine veränderte Risikoeinschätzung. Das Institut weist eine Zehn-Kilometer-Zone entlang des Drömlings und der Elbe als Risikogebiet aus. „Deshalb wollen wir es noch bei der Stallpflicht belassen“, so Bodo Lüthke.

Diese gilt in Magdeburg bereits seit dem 19. November 2016. Der Zoo Magdeburg hatte seine Wasservögel wie Pelikane, Flamingos oder Schwarzenten deshalb im Herbst früher als üblich eingestallt. „Das bleibt auch so, bis wir eine andere offizielle Information haben“, erklärte am Mittwoch eine Zoomitarbeiterin. Diese Information wird also noch auf sich warten lassen.

Das Veterinäramt kann auch noch nicht sagen, wann die Stallpflicht in Magdeburg fällt. Bis dahin gelten die verschärften Sicherheitsmaßnahmen vor allem in Sachen Hygiene. So müssen Tierhalter u. a. sicherstellen, dass die Ställe oder überdachten Unterstände von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder mit Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles sofort ablegen. Die Schutzkleidung muss danach auch gleich gereinigt und desinfiziert werden. Einwegkleidung ist nach Gebrauch zu entsorgen.