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Sperrung nötig Am Pfingstberg droht Gefahr

In Wormsdorf gibt ein leerstehendes Haus Anlass zur Sorge. Es ist so marode, dass sich bereits Steine aus dem Fachwerk gelöst haben.

Von Ronny Schoof 04.03.2016, 00:01

Wormsdorf l Im Dach klaffen Löcher, die Ziegel sitzen nicht mehr fest. Rundum ist das Haus notdürftig verrammelt. Leichter Zugang besteht trotzdem durch ein nicht verschlossenes, nur angelehntes Tor. Ganz offenkundig haben das auch schon Besucher verbotenerweise ausgenutzt, das lässt ein kurzer Blick ins Innere erahnen.

Die Backsteinecke zwischen Front und Giebel hat sich längst aus dem Fachwerk gelöst. Einige Steine sind heruntergestürzt, liegen auf dem Garagendach oder im Strauch an der Hauswand. Der übrige Mauerverbund neigt sich wackeligen Zustands gen Straßenecke. Das sowie die generell schlechte, löchrige Beschaffenheit des verwaisten Anwesens mit diversen An- und Vorbauten versetzt nicht nur die Nachbarschaft in Sorge und Ärger.

Der Schandfleck ist das eine, man nimmt es nach all den Jahren des Verfalls noch nach dem Motto „nicht schön, aber kann man nicht viel machen“ schimpfend hin. Alarmiert allerdings ist man in puncto Gefahrenstelle. Zu deutlich ist der Eindruck der Einsturzgefährdung, als dass man ihn sorglos beiseite schieben könnte.

Wormsdorfer Bürger haben in der Sache bereits bei den ortsansässigen Gemeinderäten vorgesprochen. Auch das Ordnungsamt Obere Aller hat sich schon mit dem Objekt in der Straße Zum Pfingstberg 24 befasst und die Angelegenheit dem letztlich zuständigen Fachdienst Bauordnung in der Kreisverwaltung übermittelt.

Grundsätzlich bestätigen alle Instanzen, dass hier Gefahr besteht – auch für den öffentlichen Straßenbereich, der vom Haus nur durch einen vier bis fünf Meter breiten Grünstreifen getrennt ist. Ob man anstelle der schlaffen Bänder nicht wenigstens einen Bauzaun entlang der Straße aufstellen könnte, schlägt ein Wormsdorfer vor, der nicht öffentlich genannt werden möchte. „Das würde immerhin auf ganz schnelle Weise etwas mehr Gefahreneindämmung bringen“, meint er.

Das Problem: Es handelt sich um Privateigentum, und der Besitzer – nach jüngster Auskunft ist er im Raum Wolfsburg ansässig – macht sich rar.

„Der Vorgang ist bei uns aktenkundig“, sagt Landrats-amtssprecher Uwe Baumgart und erklärt die Situation: „Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Sicherung dieser Gefahrenstelle verantwortlich. Der Landkreis hat den Eigentümer aufgefordert, eine Sicherung oder Reparatur so vorzunehmen, dass von diesem Objekt keine Gefahr mehr ausgeht. Auf diese Aufforderung und folgende Mahnungen hat der Eigentümer bisher nicht reagiert.“

Auch Volksstimme hat vergeblich versucht, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Die an der Garagenwand zwecks Kaufanfragen (VB: 19 000 Euro) ausgehängte Berliner Rufnummer ist veraltet. Sie führt lediglich zur Witwe des Alteigentümers. „Mein Mann ist vor zwei Jahren gestorben, das Haus ist daraufhin in den Besitz meines Stiefsohns übergegangen, ich habe aber nichts mehr mit ihm und dem Objekt zu tun“, so ihre Auskunft am Telefon. Sie hat noch zwei Nummern des Stiefsohns, ein mobiler und ein Festnetzanschluss mit Wolfsburger Vorwahl – doch beide sind nicht mehr vergeben, wie sich herausstellt.

Der Landkreis hat nun die Möglichkeit der so genannten Ersatzvornahme. Das heißt, er würde zur Objektsicherung in Vorleistung gehen und die Kosten dann – gegebenenfalls auch gerichtlich – vom Eigentümer einfordern, was angesichts der bisherigen einseitigen Kommunikation ein schwieriges, zumindest aber langfristiges Unterfangen bedeuten könnte.

Ehe die Bauverwaltung in Haldensleben zu diesem Mittel greift, ist dem Eigentümer jetzt noch eine letzte Chance gegeben. Uwe Baumgart dazu: „Bevor wir im Fortgang des Verwaltungsverfahrens eine Ordnungsverfügung mit der Androhung der Ersatzvornahme als erstes Zwangsmittel erlassen, ist der Eigentümer vor wenigen Tagen unter Festsetzung einer Frist nochmals aufgefordert worden, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.“

Die Behörde räume dem Eigentümer dafür mehrere Optionen ein. So wird ihm zur Gefahrenbeseitigung ein Abbruch, ein Teilabbruch oder eine fachgerechte Sicherung der Hausecke empfohlen.