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Aus dem Gericht Busfahrer muss drei Monate zu Fuß gehen

Einem 55-jährigen Berufskraftfahrer ist wegen Fahrerflucht der Führerschein entzogen worden.

Von Fabian Laaß 19.05.2016, 21:00

Salzwedel l Er hätte es ganz einfach haben können – gleich zwei Mal versuchten Staatsanwaltschaft und Amtsrichter Klaus Hüttermann dem Angeklagten Ralf H. (Namen geändert) am Mittwoch eine Brücke zu bauen. Doch der 55-jährige Berufskraftfahrer aus Salzwedel blieb zunächst stur.

Vor Gericht gelandet war Ralf H., weil er am 8. Dezember vergangenen Jahres gegen 6.35 Uhr im Jübarer Ortsteil Drebenstedt mit seinem Schulbus gegen einen parkenden VW Golf gefahren war und danach Unfallflucht beging. Das wollte der Busfahrer vor allem sich selbst aber wohl nicht eingestehen. „Ich bin die Tour an diesem Tag zum ersten Mal gefahren. In Drebenstedt habe ich die Haltestelle verpasst“, erklärte Ralf H.

Um auf der schmalen Dorfstraße gefahrlos zurücksetzen zu können, schickte der Busfahrer seinen Begleiter Manfred K., der an diesem Tag im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur die zu- und aussteigenden Schüler zählen sollte, als Einweiser aus dem Bus. „Erst hinterher ist mir klar geworden, dass ich wohl auf der falschen Seite des Busses gestanden habe. Ich hätte mich auf die Fahrerseite stellen sollen“, berichtete der als Zeuge geladene Manfred K.

Nach eigener Aussage bekamen beide Männer in der Folge nicht mit, wie der Schulbus rückwärts gegen den VW Golf einer 18-jährigen Schülerin prallte. „Ich habe wirklich nichts gemerkt. Erst als wir an der Haltestelle ankamen, sagte eine Schülerin zu mir, ich sei gegen das Auto ihrer Freundin gefahren“, so Busfahrer Ralf H. Daraufhin habe man sich den Golf angesehen, allerdings keinen Schaden feststellen können. „Wenn ich mir die Bilder ansehe, kann ich nicht verstehen, wie man das übersehen kann. Die Schäden am Auto waren so krass. Sie haben den Golf mit dem Auspuff ja regelrecht gestempelt“, sagte Klaus Hüttermann.

Außerdem, so der Amtsrichter, habe auch der Bus deutliche Unfallspuren davongetragen. „Ich wäre ja nicht weggefahren, wenn ich gesehen hätte, dass das Auto kaputt ist“, versuchte sich Ralf H. zu verteidigen.

Zudem sei es vor Ort sehr dunkel gewesen. Diesen Fakt bestätigte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter: „Von Weitem konnte man nicht viel erkennen, da der Golf schwarz war. Erst als wir richtig nah dran standen, haben wir das ganze Ausmaß erkannt.“

Bei dem Aufprall habe es einen sehr lauten Knall gegeben, der noch knapp 50 Meter weiter an der Bushaltestelle zu hören gewesen sei, berichtete die Schülerin, die den Busfahrer auf den Unfall aufmerksam gemacht hatte. „Als wir an der Beetzendorfer Schule angekommen sind, habe ich dem Busfahrer auch ein Foto des Schadens gezeigt. Das hatte mir meine Freundin in der Zwischenzeit geschickt“, erklärte sie. Ralf H. habe ihr gesagt, das Busunternehmen werde sich darum kümmern und noch nach der Adresse der Geschädigten gefragt.

„Die Sache ist klar wie Kloßbrühe“, fasste der Staatsanwalt zusammen. „Es geht darum, ob der Führerschein weg ist oder nicht. Wenn er weg ist, haben Sie ihren Beruf verloren. Deshalb weiß ich nicht, wo Sie noch hinwollen“, fügte Klaus Hüttermann hinzu.

Trotzdem tat sich der Angeklagte schwer, seine Schuld einzugestehen. „Jetzt gib einfach zu, dass du es warst“, sagte die Frau des Busfahrer sichtlich erbost und verließ den Gerichtssaal. Der Staatsanwalt machte dem 55-Jährigen danach ein letztes Angebot – Führerscheinentzug für drei Monate. Nach einer Verhandlungspause räumte Ralf H. seinen Fehler schließlich ein. Zusätzlich zum Fahrverbot muss er 1800 Euro Geldstrafe zahlen.