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Fischerei Prüfung für angehende Angler

38 Teilnehmer haben die Fischerprüfung im Landratsamt des Altmarkkreises bestanden.

26.10.2016, 10:59

Salzwedel (me) l 38 von 42 Teilnehmern haben es geschafft, sie absolvierten erfolgreich die Fischerprüfung die der Landkreis organisiert hatte. Bevor sie an dem schriftlichen und mündlich-praktischen Test teilnehmen konnten, mussten sie den Nachweis für einen absolvierten Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden erbringen.

Nach einer kurzen Einführung zum Prüfungsverfahren von Fischereiberater Hans-Jürgen Krätzig, stellten sich die 42 Anwesenden erst der schriftlichen Prüfung. Wer sie bestanden hatte, konnte die mündlich-praktische Prüfung absolvieren. Für deren Abnahme wurde der Landkreis von neun berufenen Mitgliedern der Prüfungskommission unterstützt. Von den 42 anwesenden erwachsenen Prüfungsteilnehmern waren 38 erfolgreich. Vier Personen haben die Prüfung nicht bestanden.

„Allen erfolgreichen Teilnehmern unseren Glückwunsch und Petri Heil – bitte den gültigen Fischereischein beim Angeln nicht vergessen“, sagt Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreises.

Das Angeln in Sachsen-Anhalt unterliegt grundsätzlich dem Fischereigesetz des Landes. Zur Ausübung benötigen Interessenten in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere: Einen gültigen Fischereischein, auch „Angelschein“ genannt, und einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein; dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.

Das sogenannte „Schwarzangeln“ ohne Papiere gilt als Wilddiebstahl und wird mit empfindlichen Geldstrafen geahndet, informiert Eurich.

Das Fischereirecht kann beim Gewässereigentümer liegen oder auch von einem Pächter wie zum Beispiel einem Angelsportverein erworben werden. Auch Angeln an Privatgewässern ist nur mit gültigem Fischereischein erlaubt, erklärt sie. Eurich: „Die Aussagen vieler Angler, ‚ich brauche keinen Fischereischein am Privatgewässer, ich habe meinen Fischereierlaubnisschein oder die Angelkarte bezahlt‘ ist schlichtweg falsch.“ Dies sollte von den Fischteichinhabern den Anglern rechtlich richtig übermittelt werden.

Das Angeln ohne gültigen Fischereischein stelle nach dem Fischereigesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden könne. „Es ist also ganz bestimmt kein Kavaliersdelikt“, erklärt die Pressesprecherin.