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Nazi-Schmiererei Sprayer legt Revision ein

Der wegen Nazi-Schmierereien vor dem Landgericht Stendal verurteilte 24-jährige Salzwedeler will das Urteil anfechten.

Von Arno Zähringer 10.05.2016, 03:00

Salzwedel/Stendal l „Vieles spricht dafür“, sagte der Verteidiger des Angeklagten vergangene Woche kurz nach dem Urteil auf die Frage der Volksstimme, ob sein Mandant Revision einlegen wolle. Dies hat er nun am Freitag getan. Jetzt wird der Fall an das Oberlandesgericht Naumburg übergeben, das über die Zulassung der Revision entscheiden muss. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils muss die Revision begründet werden.

Die Kleine Strafkammer des Landgerichts hatte vor einer Woche den Freispruch des Amtsgerichts Salzwedel kassiert und den Mann zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und der Zahlung von 1000 Euro an die Staatskasse verurteilt. Das Gericht war aufgrund mehrerer Indizien zu der Überzeugung gekommen, dass er die Innenstadt von Salzwedel im Oktober 2013 mit vielen Dutzend Hakenkreuzen und Nazi-Parolen überzogen hatte. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt, auch in den „heute“-Nachrichten war darüber berichtet worden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Sachbeschädigung.

Gundolf Rüge und die beiden Schöffen am Landgericht waren davon überzeugt, dass das Auto des Mannes am Tatort in der Salzwedeler Innenstadt gesehen wurde. Zudem könne ausgeschlossen werden, dass jemand anderes das Auto genutzt habe.

„Dafür gibt es keine Hinweise“, sagte Rüge in der Urteilsbegründung. Auch schließe das vom Vater des Angeklagten gegebene Alibi „die Täterschaft für die Tatzeit nicht aus“. Zudem weise der Chatverkehr mit einem mutmaßlichen Mittäter darauf hin, dass Beweise vernichtet werden sollten.

Dass Indizienprozesse nicht immer zwangsläufig mit einem Freispruch enden müssen, das hatte bereits die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer deutlich gemacht. Die Beweise hätten einzeln gewürdigt werden müssen, um sich ein Gesamtbild verschaffen zu können. Für die Anklage bestand „kein vernünftiger Zweifel daran, dass der 24-Jährige mit rechter Gesinnung“ die Tat mit drei anderen Männern begangen hat. Die mutmaßlichen Mittäter landeten nicht vor Gericht, weil die Beweise nicht ausreichten und aus diesem Grund keine Anklage zugelassen worden war.

Deshalb konzentrierte sich das Verfahren auf den gelernten Anlagenfahrer. Wie bereits in der ersten Instanz machte der großgewachsene, kräftige, blonde Angeklagte mit Nasenring und Tunnelohrringen keine Angaben zu den Vorwürfen.