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Landtagswahl Deutlich mehr ungültige Erststimmen

Viele AfD-Wähler haben vermutlich nur ihre Zweitstimme abgegeben, wenn es keinen Direktkandidaten gab.

Von Donald Lyko 16.03.2016, 01:00

Stendal l Wer sich die Ergebnisse vom Sonntag in den einzelnen Wahllokalen anschaut, dürfte stutzen: Ist die Zahl der ungültigen Stimmen nicht erstaunlich hoch im Vergleich zu früheren Wahlen? Beim Blick in die Statistik des Landeswahlleiters für den Landkreis Stendal heißt die erste Antwort: Ja, denn 6,9 Prozent der Stimmen waren ungültig. Fünf Jahre zuvor waren es nur 2,6 Prozent – ein deutlicher Anstieg um gut vier Prozent also.

Soweit die allgemeinen Zahlen, „die Frage muss aber etwas differenzierter betrachtet werden“, sagte Edgar Kraul, Mitarbeiter im Büro von Landrat Carsten Wulfänger (CDU), der für die Wahlkreise 3 (Osterburg-Havelberg) und 4 (Stendal) Kreiswahlleiter war. Denn bei der in den Wahlergebnissen ausgewiesenen Differenz zwischen Wählern und den gültigen Stimmen handelt es sich nicht um ungültige Stimmzettel, sondern um ungültige Stimmen. In puncto Gültigkeit werden Erst- und Zweitstimme separat betrachtet – und genau dort gibt es erhebliche Unterschiede.

„Eine Abweichung gibt es bei den Erststimmen. Die Anzahl der komplett ungültigen Stimmzettel liegt auch bei dieser Wahl in der gleichen Größenordnung wie in der Vergangenheit. Auch die Anzahl der ungültigen Zweitstimmen liegt nicht signifikant höher“, erklärte Edgar Kraul.

Ein Beispiel: In der Stendaler Kita „Regenbogenland“ gingen am Sonntag 950 Wähler an die Urne. Nach der Auszählung gab es 18 ungültige Zweitstimmen, aber 88 ungültige Erststimmen. Hier liegt die Differenz vermutlich bei der AfD begründet, die mit 27,6 Prozent einen hohen Zweitstimmen-Anteil hatte – in Stendal aber keinen Direktkandidaten. Schaut man sich hingegen die Region Tangerhütte/Tangermünde an, wo AfD-Kandidat Ulrich Siegmund als Erststimmen-Empfänger im Rennen war, so gibt es dort bei ähnlich hohen AfD-Zweitstimmen-Resultaten deutlich weniger ungültige Stimmen.

Wann eine Stimme ungültig ist, regelt die Landeswahlordnung im Paragraf 61. Im Absatz 2 heißt es: „ Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.“

Edgar Kraul macht es an einem Beispiel deutlich: Will ein Stendaler Wähler ausdrücklich und ausschließlich der Gartenpartei seine Stimmen geben, dann kreuzt er in der rechten Spalte bei der Zweitstimme diese Partei an. Da diese Partei jedoch im Wahlkreis 4 keinen Direktkandidaten hat, lässt er die linke Spalte (Erststimme) frei. Damit hat er eine gültige Zweitstimme und eine ungültige Erststimme abgegeben. Kraul: „Der übergroße Anteil an ungültigen Erststimmen kommt vom Nichtankreuzen.“

Ob die Stimmzettel mehr als bei früheren Wahlen genutzt wurden, um darauf mit Kommentaren, Zeichen oder Zeichnungen seinen Unmut auszudrücken, kann das Kreiswahlbüro „nicht gesichert“ beantworten. Denn über die Gültigkeit einer Stimme entscheide der Wahlvorstand im Wahllokal bei der Auszählung. Wenn der Wahlvorsteher keinen Zweifel an der Ungültigkeit hat, dann werden nach der Auszählung die Stimmzettel nach einem vorgegebenen Schema verpackt und die Behälter versiegelt. „Über den jeweiligen Grund, der zur Ungültigkeit geführt hat, wird im Einzelnen kein Protokollvermerk erstellt“, erklärte Kraul. Die versiegelten Pakete werden im Normalfall auch nicht wieder geöffnet und detailliert geprüft.

Eine nicht repräsentative Umfrage bei einigen Wahlvorstehern habe aber ergeben, so Kraul, „dass es offenbar keine Häufung von Kommentaren oder Zeichnungen auf Stimmzetteln gab“.