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Staatsanwaltschaft Bundestag hebt Immunität für Kunert auf

Ein Polizist hatte im Jaunar im Nachgang einer Demonstration gegen die Stendaler Abgeordnete Katrin Kunert (Linke) Strafanzeige erstattet.

Von Wolfgang Biermann 27.05.2016, 19:00

Stendal l „Gegen Frau Kunert darf ermittelt werden, vom Bundestag gabʼs keine Einwände gegen die Aufhebung ihrer Immunität als Abgeordnete.“ Thomas Kramer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, bestätigte jetzt auf Anfrage der Volksstimme, dass der juristischen Aufarbeitung der Geschehnisse am Rande eines Demonstrationszuges der Partei „Die Rechte“ in Stendal am 23. Januar nichts mehr im Wege steht.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert und die Hochschulprofessorin Nicola Wolf-Kühn hatten sich an jenem Sonnabend auf die Stadtseeallee gesetzt und damit den Weg des Demonstrationszuges versperrt. Die Polizei trug die Blockierer von der Straße. Einer der Beamten hatte danach Strafanzeige gegen Kunert wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Körperverletzung erstattet. Sie soll sich widersetzt und getreten haben. Im Gegenzug hatte Kunert auch den Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt. Während gegen den Polizisten ohne weiteres ermittelt werden darf, bedarf es für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bundestagsabgeordnete der Zustimmung des Bundestages.

Gemäß Anlage 6 der Geschäftsordnung („Beschluss des Deutschen Bundestages betreffs Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“) musste die Staatsanwaltschaft Stendal vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) auf dem Dienstweg über den Bundesjustizminister diesbezüglich Mitteilung machen. „Soweit nicht Gründe der Wahrheitsfindung entgegenstehen, ist auch dem betroffenen Mitglied des Bundestages Mitteilung zu machen“, heißt es in der Bundestagsgeschäftsordnung weiter. Grundsätzlich ist es so, dass der Bundestag bis zum Ablauf einer Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten genehmigt.

Da es aus Berlin keine Einwände gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Katrin Kunert gegeben habe, sei nunmehr mit den Ermittlungen begonnen worden, sagte Behördensprecher Kramer. Über den Stand der Ermittlungen könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber keine Auskunft geben.