Wahldebakel Stadträte sprachlos

Die Ungültigkeit der Stendaler Stadtratswahl 2015 durch eine FDP-Panne löst in der Politik Entsetzen und Kritik aus.

20.04.2016, 23:01

Stendal l „Wir warten erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ab“, erklärte Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell noch im Saal 11 des Magdeburger Verwaltungsgerichtes. Zuvor hatte Uwe Haack,Vizepräsident des Magdeburger Verwaltungsgerichtes, um 10.32 Uhr am Ende der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass die gesamte Stadtratswahl durch die Verletzung der Grundsätze einer geheimen Wahl bei der Aufstellung der FDP-Kandidaten aus Sicht der Kammer ungültig ist.

„Das haut mich um“, war die erste Reaktion von Linke/Grüne-Fraktionschef Joachim Röxe. Sprachlos war auch Stadtratsvorsitzender Thomas Weise. CDU/Landgemeinden-Fraktionschef Hardy Peter Güssau war der erste, der Worte für ein Statement fand: „Ich nehme das Desaster bei FDP-internen Wahlen zur Kenntnis und erwarte das Urteil des Gerichtes.“ Die Stendaler CDU habe „vollständig, korrekt, frei und in geheimer Wahl mit Wahlkabinen und allen drum und dran“ ihre Wahlliste „völlig korrekt“ aufgestellt. Güssau: „Ich nehme zur Kenntnis, dass einige politische Mitbewerber hier noch viel nacharbeiten müssen.“

Der gerade urlaubende SPD/FDP/Piraten/Ortsteile-Fraktionsvorsitzende Reiner Instenberg wurde danach noch deutlicher: „Einfach nur noch peinlich, wie oft diese Verwaltungsspitze inklusive des Stadtwahlleiters mit ihren Einschätzungen zu rechtmäßigen Wahlen falsch liegen. Neuwahlen sind unumgänglich.“ Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt, der dem Stadtrat empfohlen hatte, dem Wahleinspruch von Tom Klein nicht zuzustimmen, sagte gestern: „Ich begrüße, dass wir Rechtsklarheit bekommen.“

Klein erklärte, „einerseits bin ich sehr glücklich, dass meine Klage gegen die Gültigkeit der Wahl Erfolg hatte, andererseits bin ich schwer enttäuscht, dass die verantwortlichen Politiker, der Stadtwahlausschuss und die Stendaler Stadtverwaltung ihre Fehler nicht schon im vergangenen Jahr eingesehen haben“. Schwere Vorwürfe erhebt er gegen die FDP und den Stadtwahlleiter: „Es ist eine Schande, dass die schwarzen Schafe in der Stendaler Politik glauben, sie könnten sich über das Gesetz stellen. Auch die Position des Stadtwahlleiters sollte die Stadt Stendal neu besetzen“, findet Klein. Kleefeldt hatte dem Stadtrat empfohlen, Kleins Wahleinspruch abzuweisen.

Dessen Vorwurf, dass die Kandidtenaufstellung bei der FDP nicht geheim gewesen sei, bezeichnete er im August als „unsubstantiiert“. Es lasse sich daraus „nicht entnehmen, dass die Wahl der Bewerber nicht geheim erfolgt“.

Dabei hatte Klein seinem Einspruch einen identischen Fall aus dem nordrhein-westfälischen Nieheim beigefügt. Kleefeldt damals: „Es handelt sich um einen Pressebericht, der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage keine Bedeutung hat.“ Das Verwaltungsgericht sah das jetzt anders.

FDP-Ortsverbandsvorsitzende Astrid Bleißner hatte als Zeugin am Morgen fast eine Stunde lang berichtet, wie am 9. April 2015 der Wahlabend der „kleinen Ortsgruppe“ im Jägerzimmer des Hotels am Bahnhof verlaufen war. Die Minen der Richter wurden dabei immer ernster, als Bleißner von „handschritlich ausgefüllten Stimmzetteln“ sprach und dass „niemand beengt an seinem Platz gesessen“ habe.

Für den einzigen Schmunzler des Tages sorgte Richter Uwe Haack mit einer Jugend-Erinnerung: „In der Schule wurde ein Buch dazwischen gestellt“, und mit Blick auf die langjährige Schulleiterin Bleißner anfügte: „Wem sag ich das.“

Wie geht es weiter? Im Rathaus rechnet man in den nächsten Wochen mit dem schriftlichen Urteil. Einen Monat hat der Stadtrat dann Zeit, um gegebenenfalls in die Berufung zu gehen. Nimmt er das Urteil an, muss der Landkreis binnen vier Monaten einen Wahltermin festlegen. Olaf Lincke (Piraten) vermutet: „Das könnte teuer für die FDP werden.“