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Bahnübergang Pächterbetrieb stellt Rückbau in Aussicht

Es kommt Bewegung in den stillgelegten Bahnübergang zwischen Eilsleben und Siegersleben. Der Pächter will die Bahnquerung einebnen.

Von Ronny Schoof 08.04.2016, 01:01

Eilsleben l Grundsätzlich sieht die für die alte Bahnlinie Eilsleben–Blumenberg zuständige Deutsche Regionaleisenbahn GmbH (DRE) zwar keine Veranlassung, das Überbleibsel auf der L 103 rückzubauen. Aber „ungeachtet dessen können wir den Wunsch der Region und auch des Straßenbaulastträgers auf Beseitigung des Übergangs durchaus nachvollziehen“, heißt es in einer Erklärung des Berliner Unternehmens auf Volksstimme-Nachfrage vom Mittwoch. „Daher werden wir die Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger aufnehmen mit dem Ziel, das Gleis herauszubauen und einen Deckenschluss zu erreichen.“

Das bedeutet also noch keine Zusage, jedoch immerhin ein Entgegenkommen nicht zuletzt auf die jüngst geäußerten Sicherheitsbedenken von Eilsleber Gemeindevertretern, die in dem baulichen Zustand des Bahnübergangs eine „nicht unerhebliche Unfallgefahr“ erkannten. Georg Radke von der DRE erklärt dazu hingegen: „Der Bahnübergang ist von uns in dieser Woche noch einmal überprüft worden. Hierbei konnte festgestellt werden, dass sich dieser in seiner Grundsubstanz noch in einem vertretbaren Zustand befindet.“

Dennoch bewertet Eilslebens Sozialausschussvorsitzender Wolfgang Dommes die DRE-Ankündigung als positive Nachricht: „Die Angelegenheit ist jetzt wohl zumindest mal in die richtige Bahn gelenkt. Mehr können wir vorerst nicht machen, wir müssen abwarten, was die Beteiligten besprechen und zu welchem Schluss sie kommen.“

Zum von Gemeinderat Gunter Czyrnik als „Reifenschlitzer“ bezeichneten aufgebogenen Metallstück bestätigte Georg Radke: „Allerdings ist an einer Stelle die Einfassung einer Tragplatte defekt. Das entsprechende Metallteil wird umgehend durch uns entfernt.“

Zur Rückbauverantwortung generell informierte Radke weiter: „Der Rückbau derartiger Bahnübergänge ist im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. Darin heißt es, dass Kreuzungsanlagen zu beseitigen sind, soweit und sobald es die Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs auf dem bleibenden Verkehrsweg erfordert. Dies bedeutet, dass es keinen Automatismus gibt, wonach alle Bahnübergänge bei stillgelegten Strecken zu beseitigen wären. Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall an.“

Die Inspektion vor Ort habe nun aus DRE-Sicht ergeben, „dass die Tragplatten insgesamt noch einen festen Verbund ergeben; insofern sehen wir hier nicht, dass das gesetzliche Erfordernis eingetreten ist.“ Doch wie eingangs beschrieben wolle die DRE nun trotzdem das Gespräch mit der für die L 103 zuständigen Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) suchen.