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Unterschriften Genervte Colbitzer schreiben an Minister

Trotz neuer A 14 fließt der Verkehr immer noch durch Colbitz. Anwohner haben sich jetzt beschwert.

Von Burkhard Steffen 29.11.2015, 00:01

Colbitz l Die Bundesstraße 189, zwischen den Autobahnauffahrten zur Landesstraße 29 herabgestuft, führt mitten durch Colbitz. Wenn die großen Lastzüge die Straße passieren, klirrt bei den Anwohnern das Geschirr in den Schränken und erbeben die Mauern der Häuser. Vor allem nachts ist die Geräuschbelästigung, noch verstärkt durch abgesackte Gullydeckel, fast unerträglich.

„Wir dachten mit der Freigabe des Autobahnteilstückes wird es besser, nutzen der Schwerlastverkehr und die Bundeswehrkolonnen die Autobahn als Ortsumgehung“, sagt Anwohnerin Elke Schwandt. Doch auch die Abstufung zu einer Landesstraße oder eine bessere Ausschilderung der Autobahn brachten wenig.

Jetzt haben die unmittelbaren Anlieger einen Brief an Landesverkehrsminister Thomas Webel (CDU) verfasst und darin noch einmal nachdrücklich auf das Problem hingewiesen. Dem Brief fügten sie eine Liste bei, auf der 144 Betroffene unterschrieben haben.

„Wir haben den Brief auch an den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt, das Bundesverkehrsministerium, den Landkreis Börde und die Gemeindeverwaltung geschickt“, informiert Elke Schwandt, „allerdings haben wir einen Adressaten vergessen. Damit meine ich den BUND, der mit seinen stetigen Klagen den Weiterbau der Autobahn A14 immer wieder verzögert und damit auch die Lösung unseres Problemes.“

Eine Empfangsbestätigung des Petitionsausschusses liegt den Colbitzer mittlerweile vor. Der wandte sich bei der Problematik ebenfalls an das Haus von Thomas Webel.

Dessen Pressesprecher Peter Mennicke kennt das Problem der Colbitzer. „Ohne dem Petitionsausschuss vorzugreifen, es gibt kaum straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten einer Nutzungseinschränkung auf der Landesstraße 29.“

Mennicke verweist dabei auf das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. „Landesstraßen….sind Straßen, die innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Deshalb sind straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, die darauf abzielen, auf Landesstraßen Verkehre allgemein und Lkw-Verkehre im Besonderen aus Gründen der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs zu beschränken oder sogar zu verbieten nur unter eng begrenzten Voraussetzungen ... möglich“, heißt es da.

Sicherlich nur ein Strohhalm, an den sich die Colbitzer klammern könnten. Aber, ob diese Voraussetzungen im Fall Colbitz vorliegen, muss von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Börde gemeinsam mit der Landesstraßenbaubehörde geprüft werden.

Elke Schwandt und die anderen Anlieger warten jetzt ab, wie die Antworten des Petitionsausschusses, des Verkehrsministers und des Bundesverkehrsministeriums ausfallen. Ob es eine weitere Aktion des zivilen Ungehorsams geben wird, ließen die Colbitzer offen. Schon einmal hatten sie ihre Autos vor ihren Grundstücken geparkt und damit den Lkw-Durchgangsverkehr erheblich behindert.