Musterklage WWAZ setzt Hürden

Interessengemeinschaft muss jetzt Stück für Stück Daten an den Verband liefern.

Von Gudrun Billowie 21.04.2016, 13:12

Wolmirstedt l Die Interessengemeinschaft „WWAZ-Wir wollen alles zurück“ steht in den Startlöchern für die Musterklage gegen den Herstellungsbeitrag. Doch noch mosert der Wolmirstedter Wasser- und Abwasser-zweckverband (WWAZ) über die Spielregeln. Er fordert von der Interessengemeinschaft scheibchenweise Informationen an. Die fühlt sich hingehalten.

Eigentlich schien alles klar. Der WWAZ wollte mit der Interessengemeinschaft kooperieren. Für die Interessengemeinschaft heißt das, der WWAZ stimmt einer Vereinbarung zum Musterprozess zu. Das ist noch nicht passiert und damit ist der Weg für die Musterklage noch immer blockiert.

Der WWAZ soll mit dieser Vereinbarung gewährleisten, dass die Widerspruchsverfahren der Bürger ruhen, die sich an der Musterklage beteiligen. Würden die Widersprüche bearbeitet und beschieden, könnten die Bürger nur noch als Einzelpersonen klagen. Damit würde die Front der Musterklage zerbröckeln.

Der WWAZ indes forderte im März die Namen der über 150 Bürger an, die sich an der Musterklage beteiligen wollen. Die Interessengemeinschaft legte die Namen vor. Im April forderte der WWAZ die Bescheidnummern sowie eine Vollmacht, dass die Interessengemeinschaft diese Bürger in einer Musterklage vertreten darf. Die Bescheidnummern sind vorgelegt worden. Warum das nicht gleich im März angefordert wurde, ist Stefan Heinrichs, Sprecher der Interessengemeinschaft, unklar.

Für die Vorlage von Vollmachten sieht die Interessengemeinschaft derzeit keine Notwendigkeit. „Sie sind für eine Entscheidung in der Verbandsversammlung nicht notwendig“, sagt Stefan Heinrichs. Die Verbandsversammlung soll erst einmal grundsätzlich darüber abstimmen, ob die Widerspruchsverfahren für die beteiligten Bürger ruhen, bis ein Urteil gesprochen ist.

Die Interessengemeinschaft „WWAZ-Wir wollen alles zurück“ will gegen den Herstellungsbeitrag II für Trinkwasser und den Herstellungsbeitrag I für Schmutzwasser klagen. Vor allem wird die Festsetzungsverjährung angezweifelt.

Nach Auffassung der Interessengemeinschaft seien die WWAZ-Bescheide nur dann rechtmäßig, wenn die bisherigen Beitragssatzungen des WWAZ rechtswidrig und unwirksam sind, es also seit Jahrzehnten keine rechtswirksame Satzung gegeben hat. Diese Auffassung soll gerichtlich geklärt werden.

Unterstützung bekommen sie von der Bürgerinitiative “BI`91“ und von der Eigentümerschutzgemeinschaft „Haus und Grund“. Diese Eigentümerschutzgemeinschaft fordert, die von der Landesregierung festgesetzte Übergangsfrist ersatzlos zu streichen. Durch die Übergangsfrist hatten die Verbände bis zum 31. Dezember 2015 noch ein Jahr lang Zeit, Beiträge zu erheben, die sie bis dahin nicht gefordert hatten. 18 000 Bescheide verließen daraufhin den WWAZ.

Die Interessengemeinschaft „WWAZ-Wir wollen alles zurück“ hofft auch auf stärkere Unterstützung der Gemeinden und deren Verbandsvertreter. „Unsere Gemeinden haben offenbar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide, sonst hätten sie nicht Widerspruch eingelegt“, sagt Stefan Heinrichs.

Auch die Stadt Wolmirstedt, die nach aktuellem Stand rund 400 000 Euro an den WWAZ zahlen soll, widerspricht. An der Musterklage will sie sich dennoch nicht beteiligen, weil die Stadt damit gegen ihren eigenen Verband klagen würde.

Die Interessengemeinschaft hofft indes, dass in der Verbandsversammlung doch über die Musterprozessvereinbarung gesprochen wird, selbst wenn dazu nichts auf der Tagesordnung steht. Auch der Vergleich ist dort nicht zu finden. WWAZ-Sprecher Frank Wichmann sagt, dazu laufen derzeit Gespräche mit Aufsichtsbehörden.