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WWAZ Über 200 Bürger im Schlosskeller

Die Bürgerversammlung der Bürgerinitiative "BI 91" lockte am Sonnabendabend 230 Bürger in den Wolmirstedter Schlosskeller.

Von Gudrun Billowie 19.12.2015, 20:56

Wolmirstedt l Der Schlosskeller des Bürgerhauses reichte nicht aus. Viele Bürger verharrten auf der Treppe oder gingen wieder nach Hause. Ein so heftiger Andrang auf die Bürgerversammlung hat sogar die Mitglieder der Bürgerinitiative "BI 91" überrascht. Doch sie trafen offenbar einen Nerv, denn sie wollen sich gegen die Forderung des Herstellungsbeitrages II durch den Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ) wehren. Die Aussichten auf einen Erfolg scheinen nicht rosig zu sein. Der von der Bürgerinitiative eingeladene Rechtsanwalt Ulrich Koehler bescheinigte dem WWAZ eine "ordentliche Satzung" und dass die Bescheide "per se in Ordnung seien". Die Bürgerinitiative will trotzdem dagegen angehen. Wie, darüber wird noch gesprochen.

Viele Bürger wollen öffentlich Druck machen. Sogar von einer Demo oder Kundgebung war die Rede. Stefan Heinrichs aus Blätz regte an, eine Musterklage zu führen. Vorher solle jedoch geklärt werden, welcher Streitwert vorliegen werde. Für die Musterklage werden Mitstreiter gesucht, die den Kläger finanziell unterstützen. Eine Klage gegen die Forderungen für den Trinkwasserbeitrag wollen derzeit 50 Bürger unterstützen, für den Schmutzwasserbescheid 10. Heinrichs hofft, dass es mehr werden. Außerdem wurde empfohlen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dieser Widerspruch ist allerdings kostenpflichtig.

Die Bürgerinitiative will nach der Bürgerversammlung die nächsten Schritte beraten. Informationen dazu sollen auf einer Internetseite veröffentlicht werden, die noch angelegt werden muss. Auch für diese Internetseite soll das Geld verwendet werden, das von dem Bürgern gespendet wurde, die in den Schlosskeller gekommen waren. Gezählt wurden 658 Euro.

Für viele Bürger ist nach wie vor schwer zu verstehen, wofür der Herstellungsbeitrag überhaupt gefordert wird. WWAZ-Geschäftsführer Jörg Meseberg, der ebenfalls im Präsidium saß, erklärte, dass mit diesem Beitrag für alle Investitionen in das Schmutz- und Trinkwasserleitungsnetz, die nach 1991 getätigt wurden, gezahlt werden müsse. Zur Kasse werden alle Grundstückseigentümer gebeten, die einen Trink- und/oder Schmutzwasseranschluss haben oder haben können. Diejenigen, die vor 1991 angeschlossen waren, zahlen weniger. Dass auch sie zahlen müssen, sei im Kommunalabgabengesetz festgelegt. Die Forderungen an die Altanschlussnehmer verjähren zum Jahresende.